Grundsteuer

Einfamilienhaus als Symbolbild für die neue Grundsteuer

Ab dem 01. Juli müssen alle Grundstückbesitzer bis Ende Oktober 2022 die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Das soll vorrangig über das Online-Steuerportal Elster geschehen und kann darüber auch für Angehörige eingereicht werden. Zudem soll auch ein Vordruck für die schriftliche Einreichung erstellt werden.

Das erste Mal bezahlt werden, muss die neue Grundsteuer erst 2025. Der entsprechende Bescheid wird bereits im Halbjahr davor versendet.

Warum gibt es eine neue Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung der Grundsteuer für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Neuregelung vorgeschrieben. Die bisherige Berechnungsgrundlage stammen aus dem Jahr 1935 für die Ostbundesländer und aus 1964 für den Rest. Seitdem hat sich der Wert der Grundstücke dermaßen stark verändert, dass eine Neubewertung notwendig ist.

Für diese Neubewertung müssen nun alle Grundstückbesitzer:innen entsprechende Informationen an das Finanzamt senden.

Was Sie dafür brauchen:

  • Steuernummer
  • Flurstück-Nummer und Größe des Grundstücks (z.B. aus dem Kataster)
  • Wohnfläche (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
  • ggf. Miteigentumsanteil (Teilungserklärung oder Betriebskostenabrechnung)
  • Baujahr des Hauses
  • Art der Nutzung
  • aktueller Bodenrichtwert (Bodenrichtwert-Informationssystem; Anleitung hier)
  • Garagen (keine Stellplätze) sind extra anzugeben

Wie geht es mit der Grundsteuer jetzt weiter?

Die Berechnung erfolgt dreistufig. Insgesamt sind wir aber in diesem dreistufigen Verfahren ganz am Anfang. Momentan ermitteln die Finanzämter mithilfe der von den Grundstückseigentümern übermittelten Grundsteuererklärung die Werte der Immobilien. Danach erhalten die Eigentümer einen Bescheid über den Grundsteuerwert.

 In einem zweiten Schritt wird dann dieser Grundsteuerwert mit einem sogenannten Steuermessbetrag multipliziert. Für Berlin und Brandenburg beträgt dieser 0,31 Promille des Grundsteuerwerts. Der Ausgangswert des Steuermessbetrags wird also bereits vor der Multiplikation mit dem Hebesatz drastisch reduziert.

 Erst in einem dritten Schritt wird dann der tatsächliche Grundsteuerbetrag für die die Immobilie ermittelt. Hierfür wird ein Hebesatz hinzugezogen, mit dem der Steuermessbetrag wiederum multipliziert wird.

 Die genaue Höhe des Hebesatzes steht für Berlin für die neue Berechnung der Grundsteuer noch nicht fest.

Wird die neue Grundsteuer teurer?

Ja und nein: Die neue Grundsteuer wird aufkommensneutral sein, das heißt, es sollen insgesamt betrachtet genauso viele Steuern erhoben werden, wie mit der alten Regelung. Jedoch werden diese anders verteilt sein: In unseren Siedlungsgebieten muss damit gerechnet werden, dass zukünftig mehr bezahlt werden muss. Zugleich wird es in anderen Teilen der Stadt, voraussichtlich auch in den Großsiedlungen unseres Bezirks, in Zukunft weniger Steuern zu zahlen geben. Da diese Steuersenkung jedoch auf viele Köpfe verteilt sein wird, während die entsprechende Steuererhöhung eher Einzelpersonen, bzw. einzelne Familien trifft, erzeugt diese Neuregelung verständlicherweise Unmut. Auch mich selbst als Anwohner unseres Siedlungsgebietes betrifft dies. Jedoch glaube ich, dass die, vom Bundesverfassungsgericht geforderte, Neuregelung auf lange Sicht gerechter sein wird.

Um den Umstieg auf die neue Grundsteuer sozial zu gestalten, werde ich mich für eine Härtefallregel in Berlin einsetzen. Und mit entsprechender Kommunikation, wie Flyer und Veranstaltungen, den Übergang verständlich und nachvollziehbar begleiten.

Noch Fragen?

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Senats und im untenstehenden Video. Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie mir: post@jan-lehmann.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.