Die CDU-Fraktion Berlin hat sehr großzügig (unter anderem auch außerhalb von Berlin) einen Brief zur Grundsteuer verschickt. Darin steht leider wieder viel Angstmacherei und einiges, was berichtigt werden muss.
Fangen wir an. Die CDU schreibt „Der Plan von SPD, Grünen und Linkspartei kann für Sie richtig teuer werden.“ Zuerst einmal ist es nicht der Plan von SPD, Grünen und Linkspartei. Berlin übernimmt, wie die meisten anderen Länder, den Grundsteuervorschlag des Bundes. Dieser wurde 2019 vom Bundestag verabschiedet – und zwar von CDU/CSU und SPD. Zweitens ist „richtig teuer werden“ reine Angstmacherei. Dafür müssen wir weiter ausholen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung der Grundsteuer für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Neuregelung vorgeschrieben. Die bisherige Berechnungsgrundlage stammen aus dem Jahr 1935 für die Ostbundesländer und aus dem Jahr 1964 für die Westbundesländer. Deshalb gelten für Berlin auch zwei unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Zudem hat sich seit 1935 bzw. 1964 der Wert der Grundstücke dermaßen stark verändert, dass eine Neubewertung notwendig ist.
Für diese Neubewertung müssen nun alle Grundstückseigentümer entsprechende Informationen an das Finanzamt senden.
Wird die Grundsteuer nun teurer?
Ja und nein. Die neue Grundsteuer wird aufkommensneutral sein, das heißt, es sollen insgesamt betrachtet genauso viele Einnahmen durch Steuern generiert werden wie mit der alten Regelung. Jedoch werden sie gerechter verteilt sein: In unseren Siedlungsgebieten muss damit gerechnet werden, dass zukünftig mehr bezahlt werden muss. Zugleich wird in anderen Teilen der Stadt, voraussichtlich auch in den Großsiedlungen unseres Bezirks, weniger Steuer zu zahlen sein. Da diese Steuersenkung jedoch auf viele Köpfe verteilt sein wird, während die entsprechende Steuererhöhung eher Einzelpersonen, bzw. einzelne Familien trifft, erzeugt diese Neuregelung verständlicherweise Unmut. Auch mich selbst als Anwohner unseres Siedlungsgebietes betrifft dies. Jedoch glaube ich, dass die, vom Bundesverfassungsgericht geforderte, Neuregelung auf lange Sicht gerechter sein wird. Außerdem setze ich mich dafür ein, dass es beim Umstieg auf die neue Grundsteuer Berlin eine Härtefallregel geben wird. Auch die neue Grundsteuer muss sozial gerecht sein.
Die CDU versucht sich selbst an Reform der Grundsteuer – und scheitert
Die CDU-Fraktion Berlin hat nun einen eigenen Vorschlag erarbeitet, dieser ist jedoch reines Wahlkampfgetöse – die Umsetzungen zur neuen Grundsteuer laufen bereits seit Jahren, jetzt ein neues Gesetz vorzuschlagen ist Unsinn. Die CDU schlägt darin unter anderem „Freibeträge und damit Entlastungen für die Eigenheimbesitzer, die finanziell besonders hart betroffen sind“ vor.
Hierbei wird impliziert, dass Eigenheimbesitzer besonders hart von der Neuregelung betroffen sind. Dies stimmt nicht: Jeder und jede, der eine Wohnung oder ein Haus besitzt (Eigenheim oder nicht), ist gleichermaßen von der Grundsteuer betroffen. Freibeträge, wie die CDU sie fordern, widersprechen dem Urteil des Verfassungsgerichtes. Anstatt Steuergerechtigkeit zu schaffen, versucht die CDU hierbei Klientelpolitik zu machen. Denn der gesamte CDU-Vorschlag baut darauf, die Belastungen von Eigenheimbesitzer:innen auf Mieterinnen und Mietern umzuschichten. Mehrfamilienhäuser sind größer und damit auch teurer als Einfamilienwohnhäuser. Beim CDU-Vorschlag würde es Freibeträge für günstigere Wohnungen und Häuser geben – die Mehrfamilienhäuser würden stärker belastet.
Zudem steht noch gar nicht fest, wer wie stark genau belastet werden soll – eine Neuregelung mit konkreten Zahlen ins Blaue vorzuschlagen ist unseriös. Sozial sind die Freibeträge ohnehin nicht, denn auf die individuelle finanzielle Situation der Besitzer:innen geht der CDU-Vorschlag überhaupt nicht ein.
CDU-Vorschlag zur Grundsteuer finanzpolitisch unverantwortlich
Auch sonst hat der CDU-Vorschlag viele Schwächen: Es sollen die Hebesätze dauerhaft auf die Höhe 2024 gesetzlich festgeschrieben werden. Keine Erhöhung der Hebesätze: Bedeutet auf lange Sicht ein Ende der Grundsteuer. Gerade in Berlin werden wohl auch in Zukunft die Grundstückspreise steigen – ein Gewinn, der dann nicht besteuert wird, wodurch wieder neue Ungerechtigkeit entsteht. Wenn dann das Geld der Grundsteuer fehlt, wo möchte die CDU dann einsparen? Kitas, Schulen, Bürgerämter?
Zwei Absätze zu Härtefallen finden sich alibihaft im Vorschlag der CDU-Fraktion. Diese sind so unklar, dass sie drohen würden, bei einer Umsetzung zu Bürokratiemonstern zu werden. Da die Einschätzung zur zukünftigen Grundsteuerlast noch gar nicht feststehen, kann jetzt auch noch keine Härtefallregelung gesetzlich festgeschrieben werden. Der Rot-Grün-Rote-Senat hat sich zur Schaffung einer solchen verpflichtet – wenn sie auch wirklich umgesetzt werden kann.
CDU-Entlastungen bringt höchsten der Weihnachtsmann
Dass sich die CDU am Ende noch für einen Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Heizöl ausspricht, ist geradezu lächerlich – diese stammen allesamt von der SPD-Grünen-FPD-Bundesregierung und dem SPD-Grünen-Linken-Senat. Wer darauf vertraut, dass ausgerechnet die CDU sich für soziale Entlastungen ausspricht, glaubt auch der Weihnachtsmann bringt bald die Geschenke. Man muss nur in die CDU-regierten Bundesländer schauen, um zu sehen, wie groß die Unterschiede zwischen der SPD-Politik im Bund und Berlin und der CDU-Politik sind: pro Einwohner stellt Berlin für Entlastungsmaßnahmen deutlicher mehr Geld zur Verfügung als etwa das schwarz-grün regierte NRW. Auch das ebenfalls schwarz-grün regierte Hessen stellt Entlastungen in ähnlicher Höhe wie Berlin zur Verfügung – bei doppelt so vielen Einwohner:innen.
Lehren aus der Grundsteuer-Reform
Ein Wort noch zur Bürokratie: Es sind sich alle einig, dass es das letzte Mal gewesen sein muss, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Staat Daten liefern müssen, die er selbst besitzt. Dieses Mal ging es noch nicht anders, doch Rot-Grün-Rot arbeitet intensiv daran, die Daten und die Verwaltung selbst zu digitalisieren.
Zwei politische Entscheidungen des Finanzsenators Daniel Wesener (Grüne) hielt ich in diesen Verfahren für falsch: Zum Ersten hat Berlin hat stark darauf gedrängt, die Grundsteuer-Erklärung online auszufüllen, um Kosten und Aufwand für die Verwaltung zu sparen. Dieses Ziel ist nicht falsch, jedoch müssen digitale Angebote auch immer einfach und unkompliziert analog zur Verfügung stehen: Bei mir im Kiezbüro haben sich unzählige, meisten ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger gemeldet, die mit der digitalen Lösung nicht zurechtkamen, die Papierform aber nicht problemlos bekamen. Die Papier-Formulare waren in Berlin anders als in anderen Bundesländern nur auf Anfrage zu bekommen.
Zum Zweiten entschied sich die grüne Finanzverwaltung dafür, anders als in Brandenburg, die Grundsteuerpflichtigen nicht mit einem Brief über die anstehende Grundsteuer-Erklärung zu informieren. So war nicht sichergestellt, dass alle Bürger:innen rechtzeitig von der Neuregelung erfuhren. Zudem wäre es eine Gelegenheit gewesen, den Grundsteuerpflichtigen gleich eine Ausfüllhilfe und ähnliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt wird die Grundsteuer-Reform eine Gerechtigkeitslücke schließen. Dort, wo es zu sozialen Härten kommt, wird Berlin helfen. Mit Angst und unsinnigen Vorschlägen ist dabei niemanden geholfen.