so könnte ein Teil der neuen Sportfläche aussehen

Dem Breiten- wie auch dem Wettkampfsport mangelt es im Bezirk erheblich an geeigneten Flächen. Als Teil der sozialen Infrastruktur, die einen wachsenden und dichter werdenden Bezirk lebenswert macht, muss die Ausstattung mit Sportflächen hier oberste Priorität haben. Der Senat sollte für den ACB eine Ausnahme ermöglichen!

Ein Sportplatz auf dem Berliner Stadtgut

Bereits 2021 wandte sich der Hellersdorfer Athletik-Club Berlin (ACB) mit der Idee an das Bezirksamt, auf den landeseigenen Landwirtschaftsflächen in Hönow (Hoppegarten) einen Sportpark zu errichten. Das Areal gehört zur Berliner Stadtgüter GmbH, die 2022 eine Nutzung als Sportfläche zunächst ablehnte. Ihr Auftrag umfasst vorrangig die Sicherung von Freiflächen, die Förderung der Landwirtschaft sowie ökologische Aufwertung.

Doch ein Senatsbeschluss von 2018 erlaubt ausdrücklich die Prüfung von Ausnahmen – rechtlich ist eine alternative Nutzung also möglich. Vor diesem Hintergrund haben mein örtlicher Kollege von den Grünen Stefan Ziller und ich eine schriftliche Anfrage an den Senat gestellt, um die Voraussetzungen und Handlungsspielräume auszuloten.

Der Bedarf ist akut

Senat und Bezirk sind sich einig: Der Bedarf an Sportflächen unter freiem Himmel ist in Marzahn-Hellersdorf besonders hoch. Laut offiziellen Maßstäben wären 1,47 m² Sportfläche pro Einwohner:in notwendig – aktuell liegt der Bezirk rund 200.000 m² darunter.

Konkretes Handeln jetzt erforderlich

Wir sind uns daher einig: „Wir fordern Bezirksamt und Senat auf, die in der Antwort aufgezeigte Chance zu ergreifen und das Vorhaben Sportpark Hönow aktiv zu unterstützen. Das Bezirksamt als planende Kommune muss dementsprechend die konkrete Planungsabsicht zur Unterstützung des ACB erklären. Auf dieser Grundlage kann dann die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg aktiv werden.“

Stefan Ziller, Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Für eine ausreichende Versorgung mit sozialer Infrastruktur braucht es insbesondere am Stadtrand eine ganzheitliche Planung – über Bezirks- und Landesgrenzen hinweg. In gut begründeten Einzelfällen sollte daher auch eine Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Flächen möglich sein – selbstverständlich unter Berücksichtigung ökologischer Standards.“