In der vergangenen Woche durfte ich gleich drei Reden im Plenum des Abgeordnetenhauses halten. Los ging es mit einer ausführlichen Rederunde zum Berliner Datenschutzbericht 2023. Diese begann mit einer Rede der Berliner Datenschutzbeauftragten, welche auch gleich auf die Veröffentlichung des Berichts 2024. Warum reden wir dann jetzt erst über die Datenschutzprobleme aus dem Jahr 2023? Haben wir Abgeordnete zu lange prokrastiniert oder alles verplant? Nein, der Bericht war zeitnah im Ausschuss bereits ausführlich von uns besprochen. Der Senat hat jedoch bis zu sechs Monate Zeit, auf die im Bericht angesprochenen Sachverhalte zu reagieren und Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahme ist dem Bericht gegenübergestellt – hier auf der rechten Spalte. Wer sich das anschaut, merkt schnell – so viel Text des Senats ist es nicht. Daher habe ich in meiner Rede auch die Verwaltung aufgefordert, in Zukunft, immer wenn möglich, nicht die volle Frist auszureizen. Dann könnten wir zeitnaher über die Themen sprechen. Aber genug Vorgeplänkel – hier meine Rede:
Meine zweite Rede ging um ein Thema, welches gerade in aller Munde ist: ein mögliches AfD-Verbot. Die demokratische Opposition aus Grüne und Linke haben dazu einen Antrag im Abgeordnetenhaus gestellt. Dieser entspricht dem bereits in Bremen – von SPD, Grünen, Linken und Union – beschlossenen Antrag. Die Meinung der SPD-Fraktion und mir ist klar: Wir sollten die Verfassungsmäßigkeit (und damit ein mögliches Verbot) der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Doch unser Koalitionspartner ziert sich noch. Die volle Debatte gibt es hier.
In meiner letzten Rede ging es dann um das Zukunftsthema KI. Wir haben einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, welcher den verstärkten Einsatz von KI in der Justiz fordert. Für mich als Digital- und Rechtspolitiker natürlich ein gefundenes Fressen. Bei allem Optimismus bei dem Thema skizziere ich jedoch auch die Grenzen der künstlichen Intelligenz.