Das aktuelle Gesetz des Verfassungsschutzes Berlin

Heute hat die Innensenatorin Iris Spranger neue Pläne für eine Novelle des Berliner Verfassungsschutzgesetzes vorgestellt. Ich begrüße diese Pläne ausdrücklich.

Insbesondere, weil die bestehenden Regelungen schon beinah ein Vierteljahrhundert alt sind und das Bundesverfassungsgericht in der Zwischenzeit mehrere wegweisende Beschlüsse zu diesem Themenfeld gefasst hatte, wurde eine Novellierung auch in Berlin notwendig. In den neuen Vorschriften sind nicht nur die Befugnisse des Berliner Verfassungsschutzes genauer als je zuvor bezeichnet.

Als besonders erfreulich zu nennen sind der in § 15 des novellierten Verfassungsschutzgesetzes Berlin explizit bezeichnete Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung als auch weiterer zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (§ 16).

Verbesserte richterliche Vorab-Kontrolle des Verfassungsschutzes

Gestiegen ist insgesamt die Anzahl der nur nach richterlicher Bestätigung erlaubten Anwendungen nachrichtendienstlicher Mittel. Das ist für eine freie und demokratische Stadt wie Berlin ein gutes Signal. Nach Rücksprache mit der Justizverwaltung wird dafür beim Amtsgericht Tiergarten ständig eine richterliche Ansprechperson zur Verfügung stehen.

Auch für den Umgang mit solchen Parteien wie der AfD können die neuen Vorschriften Veränderungen bringen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen wird unser Berliner Verfassungsschutz auch über von ihm beobachtete Verdachtsfälle informieren dürfen.

Essenziell für mich ist, dass der Verfassungsschutzausschuss im Abgeordnetenhaus auch auf der Grundlage der neuen Regelungen weiter eine intensive Kontrolle über die Arbeit des Verfassungsschutzes ausüben wird.