AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie

In der AfD liegen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, dass diese vom Bundesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das bedeutet, dass diese nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden kann. Diese Beobachtung ist richtig und wichtig.

Das Kölner Verwaltungsgericht sah die Einschätzung des Verfassungsschutzes als begründet an und maß insbesondere drei Gründen besondere Bedeutung bei: Personen des sogenannten Flügels haben weiterhin starken Einfluss. Das zentrale Politikziel der Jungen Alternative, des AfD-Jugendverbandes und des Flügels ist eine ethnische Volks-Vorstellung, die dem Grundgesetz klar widerspricht. Zum Zweiten spielt die hetzerische und rassistische Sprache der AfD eine Rolle. Drittens reicht es für eine Beobachtung aus, dass die AfD sich in einem Richtungsstreit befindet, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten.

Die Berliner AfD ist deshalb folgerichtig bereits seit Längerem vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft.

Frühwarnsystem warnt uns vor der AfD

Die klaren Bezüge zum Nationalsozialismus in der Sprache der AfD widern mich an. Als Lehre aus unserer Geschichte leben wir in einer wehrhaften Demokratie. So ist es richtig, dass die Einschätzung als Verdachtsfall öffentlich ist. Denn der Verfassungsschutz hat keine Polizeibefugnisse, er ist ein Frühwarnsystem für Bedrohungen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. In der AfD existieren starke verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dementsprechend richtig ist die daraus folgende Beobachtung. Aus dieser kann dann folgen, dass die AfD als Gesamtpartei sich verfassungsfeindlich entwickelt. Dann müssen wir über entsprechende Maßnahmen sprechen.

Noch im vergangenen Jahr soll das Verwaltungsgericht Köln wegen des „Superwahljahrs“ gezögert haben, solch folgenschwere Entscheidung zu treffen. Nun aber erlaubt das Gericht dem Verfassungsschutz die Einschätzung als Verdachtsfall. Das Zögern im letzten Jahr war falsch. Die Justiz und der Verfassungsschutz sind und müssen von der Politik unabhängige Organe sein – eine Wahl darf daher keinen Einfluss auf diese haben.

Der Verfassungsschutz hat uns als Gesellschaft jetzt klar gewarnt: Wir müssen die AfD als Gefahr für unsere Demokratie begreifen und entsprechend behandeln. Ich bin zuversichtlich, dass eine Zukunft ohne AfD möglich ist.