Symbolbild: Mit einem Drittel der Sitze – einer Sperrminorität – könnte die AfD bereits wichtige Entscheidungen blockieren.

Mit der im Februar 2026 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Reform haben wir den Berliner Verfassungsgerichtshof zwar deutlich gestärkt, eine entscheidende Schwachstelle bleibt jedoch bestehen. Denn eine demokratiefeindliche Sperrminorität im Abgeordnetenhaus könnte die Wahl neuer Richter:innern für das höchste Gericht des Landes blockieren.

Die Reform vom Februar war ein wichtiger und richtiger Schritt. Wir haben dem Verfassungsgerichtshof Verfassungsrang gegeben, seine Unabhängigkeit gesichert und ihn gegen einfache Mehrheiten abgeschirmt – das war ein gemeinsamer parteiübergreifender Erfolg! Aber wir sind nicht am Ziel. Wenn morgen eine antidemokratische Sperrminorität im Parlament sitzen würde und die Wahl neuer Richter:innen blockiert, hätten wir keinen Plan B. Das sollten wir jetzt ändern, solange die Mehrheiten dafür da sind.

Im Februar 2026 hatte das Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit zentrale Schutzstandards für den Verfassungsgerichtshof aus dem einfachen Landesrecht in die Berliner Verfassung überführt: die Geschäftsautonomie, die unmittelbare Bindungswirkung der Entscheidungen, die Amtszeit der Richter:innen, ihre geschäftliche Weiterarbeit bis zur Wahl der Nachfolge sowie die Unabhängigkeit vom regulären Disziplinarrecht. Diese Grundlagen lassen sich nun nicht mehr mit einfacher Mehrheit aushebeln.

Was die Berliner Reform leistet – und was nicht

An der Wahl der Richter:innen mit Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus ändert die Reform jedoch nichts. Hier liegt aus meiner Sicht die entscheidende Lücke, denn erreicht eine Fraktion eine Sperrminorität von einem Drittel plus eine Stimme, können die demokratischen Fraktionen gemeinsam keine neuen Richter:innen mehr wählen – selbst wenn sie untereinander einig wären.

Thüringen als Warnung

Ein Blick nach Thüringen zeigt, dass das keine theoretische Befürchtung ist. Dort blockiert die AfD seit der Landtagswahl 2024 die Wahl von Richter:innen – und es gibt keinen Mechanismus, der diese Blockade auflöst. Zwar ist in Berlin eine solche Konstellation in der kommenden Wahlperiode nicht akut zu erwarten, aber sie ist alles andere als ausgeschlossen. Eine wehrhafte Demokratie schützt sich nicht erst, wenn das Haus brennt!

Verschiedene Modelle denkbar

Auf Bundesebene springt der Bundesrat ein, wenn der Bundestag keine Zweidrittelmehrheit für Verfassungsrichter:innen zustande bringt. Berlin hat keine zweite Kammer, also braucht es einen eigenständigen, an die Berliner Strukturen angepassten Mechanismus.

Dabei gibt es mehrere mögliche Modelle, wie eine Versammlung der Präsident:innen oberster Berliner Gerichte gemeinsam mit weiteren Würdeträger:innen oder ein Vorschlagsrecht des Verfassungsgerichtshofs selbst nach Ablauf einer Sperrfrist. Welche Variante am Ende den Vorzug erhält, ist Verhandlungssache. Klar ist aber, dass eine Lösung her muss.

Letztlich zeigt auch ein Blick nach Polen oder Ungarn, wie schnell Rechtsstaatlichkeit unter Druck geraten kann, wenn autoritär-populistische Kräfte sich der Justiz bemächtigen. Berlins Justizsenatorin hat in der Debatte selbst von einer „offenen Flanke“ gesprochen, die mit einfacher Mehrheit ausgenutzt werden könnte. Diese Flanke schließen wir mit der Berliner Reform aber nicht vollständig. Solange der Ersatzwahlmechanismus fehlt, bleibt sie an entscheidender Stelle offen.

Bei der Berliner Reform hat die SPD mit CDU, Grünen und Linken einen breiten demokratischen Konsens erreicht. Beim Ersatzwahlmechanismus ist bislang allerdings keine Einigung möglich gewesen.

Ich hätte gerne einen Schritt mehr gemacht. Vorsorge in stabilen Zeiten ist keine Schönwetter-Veranstaltung, sie ist Pflichtaufgabe einer wehrhaften Demokratie. Wenn wir warten, bis eine demokratiefeindliche Sperrminorität rechnerisch möglich wird, kann genau diese Sperrminorität die Schutzreform blockieren, die wir vor ihr schützen wollten. Wer den Berliner Verfassungsgerichtshof wirklich krisenfest aufstellen will, braucht eine SPD, die das Thema nicht von der Tagesordnung nimmt!