
Auch die Schwarz-Rote Koalition konnte ihr Ziel, ein Transparenzgesetz einzuführen, nicht erreichen. Als digitalpolitische Sprecher der SPD‑Fraktion sehe ich mehrschichtige Gründe: von einer veränderten Weltlage bis zur fehlenden politischen Unterstützung aus dem Roten Rathaus und einigen Senatsverwaltungen. Er ordnet die Entwicklung mit ihren diversen Zwischenschritten ein.
Ein Rückblick
Als Berlin 1999 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einführte, war es Vorbild für ganz Deutschland. Doch dies ist nun viele Jahre her und inzwischen zeigen andere, ganz oben dabei etwa Hamburg, wie eine transparente Verwaltung aussehen kann.
Neben klareren Regelungen zu Veröffentlichungspflichten gilt insbesondere das Betreiben von Transparenzportalen als der neue Standard im Hinblick auf Informationsfreiheit. Anstatt dass Bürger:innen selbst Informationen anfordern müssen, soll das Wissen der Verwaltung proaktiv online veröffentlicht werden. Für die Bürger:innen bedeutet dies einfacheren Zugriff. Für die Verwaltung weniger Anfragen und durch nahezu komplett automatisierte Veröffentlichungen.
Zweimal hatte Berlin bereits versucht, dieses umzusetzen: Nach dem Volksbegehren „Transparenzgesetz“ versprach der Rot-Rot-Grüne Senat 2021, die Forderungen in Gesetzesform zu gießen. Das Ergebnis war jedoch eine umfangreiche Beschneidung der bisherigen Informationsfreiheit mit diversen neuen ausgenommenen Bereichen und zahllosen Detailvorschriften. Entsprechend negativ wurde der Vorschlag aufgenommen und von den Regierungsfraktionen kurz vor Ende der damaligen Legislaturperiode gestoppt.
Nach der Wahl 2021 einigte sich Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag auf einen neuen Anlauf für ein Transparenzgesetz. In intensiven Verhandlungen zwischen den digitalpolitischen Sprechern, Stefan Ziller (Grüne), Tobias Schulze (Linke) und mir entstand so ein erster Arbeitsentwurf, der die Neuerungen des Senatsentwurfs mit den weitgehenden Transparenzvorschriften des Entwurfs des Bürgerbegehrens vereinte. Die weitere Umsetzung dieses Entwurfs wurde durch die Wiederholungswahl gestoppt.
Der erste Vorschlag der Schwarz-Roten Koalition
Auch in den Schwarz-Roten Koalitionsvertrag 2023 konnte die SPD die Forderung nach einem Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild hereinverhandeln. Pauschal ausgenommen sollte lediglich der Berliner Verfassungsschutz sein.
Ein neuer Entwurf wurde nun mit der CDU verhandelt. Dazu kam die Abstimmung mit den Fachverwaltungen. Ergebnis war ein Gesetzesentwurf, der zwar ein Transparenzportal beinhielt, jedoch auch neue Einschränkungen. Unser Vorschlag war ein Kompromiss aus Informationsfreiheit und dem Interesse der Verwaltung, ordentlich zu arbeiten. Insgesamt schätze ich diesen für mich als ‚Zwei Schritte vor, einer zurück‘ ein. Das Transparenzportal hätte die tatsächliche Nutzung der Informationsfreiheit in die Breite gebracht. Zugleich gab es Einschränkungen in der Tiefe der Transparenz. Diskutiert wurden bei diesem Entwurf insbesondere Fragen der Verantwortung, Kosten und Dauer der Umsetzung. Geplant war, dass das Transparenzportal erst mit der vollständigen Umsetzung der E-Akte online gehen sollte. So hätte eine medienbruchfreie Veröffentlichung den Arbeitsaufwand geringhalten können.
Ein Kompromiss: das Transparenzportal im IFG
Bei ersten Abstimmungen mit der Zivilgesellschaft und weiteren Expert:innen stieß der Vorschlag jedoch auf Ablehnung. Da die Initiative zum Transparenzgesetz auf ein Volksbegehren zurückging, war für uns immer klar, dass auch die Meinung der engagierten Berliner:innen frühzeitig einbezogen werden sollte. Ich stehe nach wie vor hinter dem mit der CDU erzielten Kompromiss, verstehe jedoch auch jede Person, die einen anderen Ansatz fordert.
Der umfangreiche Entwurf für ein Transparenzgesetz wurde daher noch vor der parlamentarischen Befassung verworfen und ein Änderungsgesetz für das bestehende Informationsfreiheitsgesetz verfasst. Dieses behielt die bisherigen Bestimmungen zum Fragerecht der Bürger:innen bei und erweiterte das Gesetz um das Herzstück des Transparenzgesetzes: das Transparenzportal. Außerdem sollten redaktionelle Modernisierungen vorgenommen und alle einfachen Anfragen kostenfrei gestellt werden.
Eine veränderte Weltlage macht es der Transparenz schwer
Nach dem verheerenden Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz 2026 mehrten sich die Rufe, die kritische Infrastruktur besser zu schützen und dafür Informationsfreiheitsrechte einzuschränken. Die schwarz-rote Koalition reagierte mit einer entsprechenden Reform des IFGs, welche mehr Ausnahmen für den Informationszugang vorsah. Das Informationsfreiheitsgesetz nach dem Anschlag in den Blick zu nehmen und unsere kritische Infrastruktur zu schützen, war richtig. Doch nicht alle Änderungen des Senatsgesetzes waren notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Als SPD-Fraktion konnten wir einige notwendige Abwandlungen erreichen, doch der Spielraum beim Thema Sicherheit ist mit dem Koalitionspartner CDU sehr eng.
Bundesweit war das Thema Informationsfreiheit nur noch in Verbindung mit entsprechenden Einschränkungen oder gar Forderungen nach der Abschaffung in der Debatte. Die geplante Reform des IFG konnte so nicht mehr mit ausreichendem Vorlauf vor der Wahl eingebracht werden.
Ich sehe mehrere Gründe für das Scheitern der Reform: Das Transparenzgesetz hätte bedeutende Änderungen in der Arbeit der Verwaltung bedeutet. In den vergangenen Jahren stand jedoch zu Recht die Berliner Verwaltungsreform im Mittelpunkt. Die Verantwortlichen in der Senatskanzlei waren mit der Verwaltungsreform und der Aufgabe, die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen, nicht in der Lage, sich im Sinne des Koalitionsvertrages auch noch hinter ein Transparenzgesetz zu stellen. Für ein Vorhaben, das solch einen Einfluss auf das Verwaltungshandeln hat – und sicherlich nicht von allen Mitarbeitenden positiv gesehen wird –, braucht es außerdem eine klare politische Vorgabe durch die Haushaltsleitungen. Dies war, wie bei so vielen Digitalisierungsvorhaben, nicht in allen Verwaltungen gegeben. Die SPD-Fraktion hat beide Reformvorschläge der letzten drei Jahre umfänglich beraten und verabschiedet.
Transparenzgesetz bleibt Ziel
Trotz allem will ich am Transparenzgesetz festhalten: Ich will nicht verhehlen: Das erneute Scheitern des Transparenzgesetzes enttäuscht mich tief. Der Gesetzgebungsprozess mit den diversen Abstimmungen und Verständigungen mit Koalitionspartnern, Fachverwaltungen und Zivilgesellschaft hat unzählige Stunden Arbeit gekostet.
Die nächste Koalition sollte das Thema mit neuer Kraft als Erstes angehen – am besten mit starker Unterstützung aus der Verwaltung und insbesondere diesmal dann auch von der politischen Führung im Roten Rathaus. Es war immer klar, dass das Transparenzportal erst mit der E-Akte wirklich an Leben gewinnt. Diese wird langsam Behörde für Behörde eingeführt. Bis sie berlinweit zur Verfügung steht, ist noch Zeit – und damit auch Zeit, zugleich ein Transparenzportal zu errichten!
Während ich erneut als Abgeordneter kandidiere, um die Arbeit am Transparenzgesetz weiterzuführen, hört ein wichtiger Mitstreiter in der SPD-Fraktion auf: Mein besonderer Dank gilt meinem Kollegen und Senator a.D. Matthias Kollatz, der mich in der Sache stets mit seiner breiten Verwaltungserfahrung und seinem Einsatz unterstützt hat.