Symbolbild: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Am 14. September stimmte in erster Lesung das Europaparlament für die Mindestlohn-Richtlinie. In dieser findet sich seit Kurzem ein neuer Absatz, der klarstellt, dass der Mindestlohn sich auch auf behinderte Menschen bezieht und keine ungerechten Ausnahmen mehr gemacht werden dürfen.

In Nummer 15 der Richtlinie heißt es nun: „Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen, einschließlich derer in geschützten Beschäftigungsverhältnissen, für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Dieser Grundsatz ist auch im Hinblick auf den Mindestlohnschutz relevant.“

Die Richtlinie strahlt auf alle EU-Mitgliedsstaaten aus, die bereits einen Mindestlohn haben – also auch auf Deutschland. Deutschland verstößt in diesem Rahmen bereits seit vielen Jahren gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Nun muss noch der Rat der Europäischen Union der Richtlinie zustimmen, dann wird der Mindestlohn in Behindertenwerkstätten endlich geltendes europäisches Recht. Dann haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre zur nationalen Umsetzung und die Träger keine Ausreden mehr, wenn sie Menschen mit Behinderungen unter Mindestlohn beschäftigen.

Forderung nach Werkstätten-Mindestlohn stammt von der SPD Marzahn-Hellersdorf

Auch in Deutschland ist der Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bereits öfter Thema. Eine im letzten Jahr gestartete Petition hat bisher über 180.000 Unterschriften. Die SPD hatte sich zuletzt auf ihren Bundesparteitag 2021 dafür ausgesprochen. Der entsprechende Antrag stammte ursprünglich aus dem SPD-Kreis Marzahn-Hellersdorf.

Menschen mit Behinderungen arbeiten oft ihr ganzes Arbeitsleben in Behindertenwerkstätten und bekommen dort nur eine ungerecht kleine, sogenannte Aufwandsentschädigung. Wir müssen jetzt die Chance für eine umfangreiche Reform dieses Werkstattsystems nutzen. Im Zentrum davon müssen die Betroffenen stehen, deren Arbeit gerecht honoriert werden muss.

Mein Kollege Jan Hofmann, Bezirksverordneter aus Marzahn-Hellersdorf und Mitautor des SPD-Antrages dazu: „In Deutschland muss die neue EU-Richtlinie jetzt schnell umgesetzt werden. Für den Mindestlohn darf es keine Ausnahmen mehr geben. Die winzigen Löhne, die jetzt in den Werkstätten bezahlt werden – zum Teil unter 2 € die Stunde – sind beleidigend und verletzen die Würde der in den Werkstätten arbeitenden Menschen! Die Werkstätten sind mittlerweile ein Teil der Wertschöpfungskette mit einem jährlichen Umsatz von acht Milliarden Euro geworden.“