Wer kennt sie nicht, die bunten Papierpunkte auf in der Gegend stehenden Schrottautos. Insgesamt gibt es für die Punkte in Berlin vier verschiedene Farben. Ein Gelbpunkt steht für Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen oder Zulassung; sie werden zur Entfernung aufgefordert und andernfalls versteigert. Ein Rotpunkt markiert Abfallfahrzeuge mit erheblichen Schäden oder langer Standzeit, deren fahrzeugverantwortliche Person bekannt ist. Bei unbekannten Fahrzeugverantwortlichen tritt der Orangepunkt an seine Stelle. Der Blaupunkt kennzeichnet Vollwracks, die eine unmittelbare Umweltgefährdung darstellen und unverzüglich verschrottet werden.

Insgesamt ist die Zahl illegal oder dauerhaft abgestellter Fahrzeuge mit den farbigen Punkten im öffentlichen Berliner Straßenland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während 2019 noch rund 16.000 Anzeigen und Meldungen registriert wurden, waren es 2025 bereits 24.125 Fälle. Damit ist die Zahl der gemeldeten Fahrzeuge innerhalb weniger Jahre um mehr als 50 % gestiegen.

Die Antwort auf meine Anfrage liefert nun detaillierte Auswertungen zu den verschiedenen Verfahren sowie zu Bearbeitungszeiten, Bußgeldern, Versteigerungen und Entsorgungskosten. Es ist ein Erfolg, dass der Senat heute deutlich transparenter berichten kann als noch vor zwei Jahren. Das zeigt, dass sich parlamentarische Kontrolle lohnt! Gleichzeitig sehen wir, dass das Problem in den vergangenen Jahren größer geworden ist. Mit der Datenerhebung sind wir deshalb noch nicht am Ziel. Aber: Nur, wer Daten erhebt, kann Entwicklungen bewerten und Verbesserungen erreichen.

Im Großen und Ganzen funktioniert das Berliner Verfahren gegen herrenlose und illegal abgestellte Fahrzeuge aber besser, als viele vermuten. Jährlich gehen beim Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) rund 24.000 Anzeigen ein, die von den bezirklichen Ordnungsämtern, der Berliner Polizei, Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Dienststellen stammen. Nur etwa 22 % davon führen letztlich zu einem amtlichen Beseitigungsauftrag.

Fast 80 % der Fahrzeuge werden nach den Hinweismarkierungen selbst entfernt

Der weitaus größere Teil erledigt sich, weil die Autobesitzer:innen auf die farbigen Hinweise (Gelb-, Rot-, Blau- oder Orangepunkt) reagieren und das Fahrzeug selbst entfernen. Das Verfahren erzeugt also in der großen Mehrheit der Fälle die gewünschte Wirkung, bevor es überhaupt zur kostspieligen amtlichen Abschleppung kommt.

Die jährliche Anzahl der Anzeigen bleibt seit 2024 insgesamt auf konstant hohem Niveau. Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 13.296 Anzeigen erfasst. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr käme Berlin damit auf über 26.000 Fälle und würde einen neuen Höchststand erreichen.

Schrottautos: Ein Problem, das wächst

Zugleich zeigt die Antwort, dass Verfahren nach dem Berliner Straßengesetz („Gelbpunkte“) inzwischen etwas schneller bearbeitet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit sank von rund 18 Tagen im Jahr 2024 auf etwa 16 Tage im aktuellen Jahr.

Verfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dauern dagegen demgegenüber regelmäßig länger. Die Bearbeitungszeit sank allerdings auch bei Rot- und Orangepunktverfahren von 77 Tagen 2025 auf 64 Tage 2026. Die längere Verfahrensdauer erklärt sich unter anderem dadurch, dass hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Frist von einem Monat eingeräumt werden muss, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Dass Verfahren inzwischen schneller abgearbeitet werden, ist eine gute Nachricht. Wer öffentliche Straßen als Dauerparkplatz für Schrottfahrzeuge missbraucht, muss zügig mit Konsequenzen rechnen!

In Blaupunktverfahren, bei denen immer von einer Gefährdung der Umwelt und des Allgemeinwohls ausgegangen wird, erfolgt nach Feststellung des Verstoßes immer eine sofortige Beauftragung zur Beseitigung und Verwertung.

Rekorde bei Versteigerungserlösen, Kostenbeitreibungen und Bußgeldern

Bemerkenswert ist darüber hinaus auch die finanzielle Bilanz. Die Kosten, die das beim Bezirksamt Lichtenberg angesiedelte Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) für die amtliche Entsorgung aufwendet, beliefen sich 2025 auf rund 730.000 €, 2024 auf knapp 706.000 €.

Dem stehen 2025 allein aus der öffentlichen Versteigerung von Gelbpunkt-Fahrzeugen Erlöse von 1,165 Millionen Euro gegenüber. Das Verfahren generiert damit mehr, als es direkte Entsorgungskosten verursacht.

Hinzu kommen sogar noch die Einnahmen aus der direkten Kostenbeitreibung gegenüber ermittelten Halterinnen und Haltern, die 2025 rund 794.000 € erreichten und den Haushaltsplanansatz damit erneut deutlich übertrafen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in diesen Zahlen die Personalkosten der beteiligten Stellen nicht enthalten sind. Das System trägt sich aber im Grunde selbst – und sogar darüber hinaus.

Auch die Bußgeldentwicklung belegt eine zunehmend konsequentere Ahndung.  In Gelbpunktverfahren wurden 2025 berlinweit über 4.000 rechtskräftige Bußgeldbescheide erlassen. Das sind 1.500 Bußgeldverfahren mehr als noch vor vier Jahren. Die durchschnittliche Geldbuße stieg in diesem Zeitraum von 488 auf 595 €, die jährliche Gesamtsumme hat sich von 1,27 auf 2,41 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Bei Abfallfahrzeugen, also den Rot- und Orangepunktverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, lagen die Bußen mit knapp 1.700 € 2025 noch erheblich höher.

Die Zahlen seit 2019 zeigen einen klaren Trend: Das Problem wächst, aber das Berliner Verfahren wächst mit und zahlt sich meist aus. Auch die konsequente Festsetzung von Bußgeldern zeigt, dass diejenigen, die die Allgemeinheit mit ihren Schrottautos belasten, dafür künftig eine immer spürbarere finanzielle Verantwortung tragen – und das ist gut so! Jedoch sollte seitens der verantwortlichen Stellen immer dafür gesorgt werden, dass nach Fristablauf auch tatsächlich gehandelt – abgeschleppt – wird.