Es ist schon etwas her, dass ich mit der Innenverwaltung in Kontakt stand, um herauszufinden, ob es nicht möglich wäre, neue Ausweise, Reisepässe und Ähnliches mit der Post zu verschicken. So würden sich Bürger:innen den erneuten Besuch beim Amt sparen und die Bürgeramtsmitarbeiter:innen könnten ihre Zeit sicher auch sinnvoller verwenden. Die Ausweisdokumente könnten dann direkt vom Postboten überstellt werden, der dazu, wie auch jetzt schon bei einigen Sendenden, die Identität prüfen müsste.
Jetzt hat das Bundeskabinett eine Gesetzänderung verabschiedet, die das und anderes möglich macht.
Viele soll unbürokratischer werden:
- Nach einem Umzug soll die zuständige Behörde am neuen Wohnort sofort auf die Daten der alten zugreifen können.
- Ob Ausweise per Post versendet werden dürfen, regelt eine Verordnung. Das neue Gesetz schafft nun die Grundlagen, diese zu ändern.
- Der Online-Ausweis soll ab 13 Jahren nutzbar sein. So könnten z. B. soziale Medien rechtssichere Altersüberprüfungen durchführen.
- Statt des nur ein Jahr gültigen Kinderreisepass bekommen diese in Zukunft einen normalen Reisepass. Da dieser über einen Chip mit biometrischen Daten verfügt, können so auch älter gewordene Kinder identifiziert werden.
Auch Sicherheitsaspekte spielen bei dem neuen Gesetz eine Rolle:
- Die Sicherheitsbehörden sollen Zugriff auf die Pass- und Personalausweis Bilder erhalten
- In Zukunft können Deutschen der Reisepass oder die Ausreise verwehrt werden, wenn bekannt geworden ist, dass sie im Ausland Kinder missbrauchen.
Ich bin zuversichtlich, meinen nächsten Personalausweis online zu beantragen und dann per Post zugeschickt zu bekommen. So sollte die Digitalisierung der Verwaltung laufen: schneller, einfacher und bequemer.