
Parteiübergreifend haben sich CDU, SPD, Grüne und Linke in Berlin auf eine Reform der rechtlichen Regeln des Landesverfassungsgerichtshofs geeinigt, die heute vom Senat besprochen wurde.
Wichtige Grundlagen der Arbeit des Verfassungsgerichtshofs von Berlin, wie dessen Geschäftsordnungsautonomie und die unmittelbare Bindungswirkung der Entscheidungen, werden in der Berliner Verfassung festgeschrieben. Ebenso werden unter anderem die Amtszeit, das geschäftsführende Weiterarbeiten von Richter:innen bis zur erfolgreichen Nachfolge sowie die Unabhängigkeit von Disziplinarrecht aus dem einfachen Landesgesetz in die Verfassung überführt.
Es ist gut, dass sich die demokratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf diese Reformen geeinigt haben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist damit besser geschützt. Niemand kann nun seine Arbeitsgrundlage ohne breiten Konsens ändern.
Ein Ersatzwahlmechanismus des Verfassungsgerichtshofs fehlt
Die Reformen sind jedoch nicht weitgehend genug. Zwar ist – anders als in anderen Bundesländern – eine rechtsextreme Regierung im Land Berlin zumindest in nächster Zeit nicht zu befürchten. Leider nicht unrealistisch ist jedoch, dass es auch im Abgeordnetenhaus zu einer demokratiefeindlichen Sperrminorität kommen könnte.
Für den Fall, dass es keine demokratische Zweidrittelmehrheit für die Wahl neuer Verfassungsrichter:innen gibt, wurde leider kein gemeinsamer Weg gefunden. Meine Vorschläge für einen Ersatzwahlmechanismus konnten nicht vereinbart werden. Während auf Bundesebene der Bundesrat einspringt, wenn der Bundestag zu keiner Mehrheit für neue Richter:innen kommt, braucht es in Berlin dafür Fantasie und neue Wege. Möglich wären etwa eine Versammlung von Präsidentinnen oberster Landesgerichte und anderer Würdenträger:innen oder auch der Rat der Bürgermeister:innen. Zwar sollen Verfassungsrichter:innen bis zur Wahl ihrer Nachfolger weiter geschäftsführend im Amt bleiben, jedoch kann es diverse Gründe geben, warum genau das nicht möglich ist. Eine Lösung für mehrere Jahre oder gar dauerhaft ist es zudem auch nicht.
Angelehnt an das Bundesverfassungsgericht wäre ein neuer Mechanismus für die Kandidierendenfindung bei einer Blockade möglich. Nach einiger Zeit ohne konsensfähigen Wahlvorschlag könnte dann dem Verfassungsgericht selbst ein Vorschlagsrecht für Nachbesetzungen eingeräumt werden.
Es gibt noch viele weitere Ideen und Möglichkeiten, das Verfassungsgericht vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen. Die nun geeinigten Reformen sind ein kleinster gemeinsamer Nenner, aber ein guter Anfang. Dieses Thema wird nicht abgeschlossen sein. Mit offenem Blick sollten und werden wir verfolgen, welche Schutzmaßnahmen andere Bundesländer ergreifen und vermutlich auch, wie gut diese in Anbetracht starker rechtsextremer Fraktionen in Parlamenten halten.