Das Gewinnen neuer Notar:innen im Land Berlin ist seit Jahren ein drängendes Thema. Wie auch in vielen anderen Bereichen steht eine große Ruhestandswelle bevor. Gleichzeitig dauern die Bewerbungsverfahren im Notarwesen für viele Notariatsbewerber:innen viel zu lange.

Daher hat sich die SPD-Fraktion im vergangenen Jahr erfolgreich dafür eingesetzt, dass die sogenannten Altersstrukturstellen auf zwei Jahre verteilt werden. Ursprünglich wurden 30 Stellen in jedem ungeraden Jahr ausgeschrieben, künftig werden jährlich 15 Stellen ausgeschrieben, um die Verfahren zu entzerren und planbarer zu machen.

Dass die Senatsverwaltung für Justiz, das Kammergericht und die Notarkammer meinen Vorschlag erfolgreich umsetzen, freut mich sehr. Die Entzerrung kann maßgeblich dazu beitragen, dass die Bewerbungsphasen kürzer, planbarer und hoffentlich auch deutlich schneller abgeschlossen sein werden!

Entzerrung der Ausschreibungen kann zu kürzeren und planbaren Bewerbungsverfahren beitragen

Auch der Senat teilt im Rahmen der Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage meine Hoffnung insoweit, als mit der Umstellung der Ausschreibungspraxis konkret erwartet werde, „dass bei einer überschaubareren Bewerberlage die Auswahlentscheidung im Wege der Bestenauslese zügiger getroffen werden kann.

Dass ebenjene Hoffnung dringend Realität werden muss, zeigen die vom Senat vorgelegten Zahlen bezüglich der eingegangenen Bewerbungen seit 2021 und den jeweiligen Bewerbungskampagnen. In den Bewerbungskampagnen 2021, 2023 und 2025 wurden in Berlin insgesamt 173 Notarstellen ausgeschrieben. Gleichzeitig stieg die Zahl der Bewerbungen zuletzt wieder an, während die Verfahren teils weiterhin außergewöhnlich lange offenbleiben.

Besonders kritisch ist, dass laut Senat die offenen Verfahren aus 2021 und 2023 jeweils bereits länger als 24 Monate dauern. Die Versendung der Bescheide über den Ausgang der Bewerbungsverfahren der Ausschreibungskampagne November 2023 wird erst Anfang 2026 vorbereitet. Die Bewerbungen aus der Ausschreibungskampagne November 2025 befinden sich (naturgemäß) noch gänzlich in der Prüfung.

Zum Teil mehr als 2 Jahre dauernde Notar-Bewerbungen sind inakzeptabel

Aus Sicht der Notariatsbewerber:innen halte ich das mit Blick auf ihre Lebens- und Karriereplanung nicht akzeptabel. Auch verwaltungspraktisch ist es problematisch, weil lange Laufzeiten Mehrfach- bzw. Doppelbewerbungen begünstigen können. Der Senat nennt als Gründe für die lange Verfahrensdauer u. a. die Komplexität einzelner Prüfungen. Beispiele sind die Prüfung der Eignung der Bewerber:innen sowie sonstiger Bestellungsvoraussetzungen und häufig fehlende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen.

Zahl der Mehrfachbewerbungen von 2021 auf 2025 fast verdoppelt

So handelte es sich in der Ausschreibungskampagne 2021 in 12 Fällen und in der 2023 in sieben Fällen um Mehrfachbewerbungen. Im Rahmen der Ausschreibungskampagne aus November 2025 lagen sogar in 21 Fällen Mehrfachbewerbungen vor.

Senat befindet sich in intensivem fachlichem Austausch mit der Notarkammer und der Notarabteilung am Kammergericht

Auch der Senat erkennt die Problematik inzwischen ausdrücklich an. Als Maßnahme zur Beschleunigung der Bewerbungsverfahren sieht er vor allem den intensiveren fachlichen Austausch zwischen Senatsverwaltung, Notarabteilung des Kammergerichts und der Notarkammer an. So sollen Ursachen für Verzögerungen identifiziert werden. Außerdem soll erreicht werden, dass das Einreichen der Bewerbungsunterlagen vollständiger und einheitlicher wird. Vor allem wird auch die Umstellung der Ausschreibungspraxis im Hinblick auf die Altersstrukturstellen (15 Altersstrukturstellen jährlich) seitens des Senats ausdrücklich als Beitrag zur Beschleunigung verstanden.

(Leider) keine interne Zielvorgabe für maximale Dauer der Notar-Bewerbungen

Doch die Umstellung der Ausschreibungspraxis allein wird die bestehenden Engpässe nicht beseitigen können. Dass es beispielsweise innerhalb der Senatsverwaltung keine interne Zielvorgabe für maximale Bearbeitungszeiten gibt, ist bedauerlich – auch wenn die Durchführung der Verfahren selbst beim Kammergericht liegt. Ich habe den Eindruck, dass es an dieser Stelle mehr gemeinsame Verbindlichkeit bräuchte, damit aus gutem Willen am Ende auch messbar kürzere Verfahren werden.

(Außen-)Bezirke nach wie vor unterversorgt – Senat setzt auf „kommunikative und niedrigschwellige Maßnahmen“ als Werbung für unterversorgte Bezirke

Ebenso wichtig bleibt die Unterversorgung mit Notariaten einzelner Berliner Bezirke. Insbesondere die Außenbezirke sind mit Blick auf die Versorgung mit Notarleistungen nach wie vor unterversorgt. Der Senat setzt hier weiterhin nicht auf regional begrenzte Ausschreibungen, obwohl diese nach der Bundesnotarordnung grundsätzlich rechtlich möglich wären. Stattdessen sollen Bewerber:innen „mit kommunikativen und niedrigschwelligen Maßnahmen“ für eine Niederlassung in unterversorgten Bezirken gewonnen werden.

Die Senatsverwaltung für Justiz hat vor diesem Hintergrund auch die Berliner Notarkammer gebeten, Bewerber:innen gezielt auf die Möglichkeit der Niederlassung in unterversorgten Bezirken hinzuweisen. Das geschieht nach Angaben der Notarkammer häufig im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder persönlichen Gesprächen. Die Informationsangebote können begleiten und unterstützen, ersetzen aber keine strukturellen Lösungen. Ohne klare Zielgrößen oder nachvollziehbare Überprüfung der Wirkung ist kaum zu erwarten, dass sich die Lage in unterversorgten (Außen-)Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf allein durch Kommunikation nachhaltig verbessert. Berlin sollte daher zusätzliche, wirksame Maßnahmen prüfen, die spürbare Anreize schaffen und die Versorgung langfristig sichern!