
Seit einigen Jahren frage ich als Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus beharrlich nach, wie gut Berlin darauf vorbereitet ist, verfassungsfeindliche Bewerber:innen vom Schöffenamt fernzuhalten. Die Antwort auf meine mittlerweile vierte Schriftliche Anfrage zu diesem Thema zeigt: Berlin ist organisatorisch auf einem guten Weg, aber an einigen Stellen gibt es noch dringenden Nachholbedarf. Und: Ohne die auf Bundesebene angekündigte Gesetzesänderung wird sich das grundlegende Problem ohnehin nicht lösen lassen.
Zuständigkeit für die Berliner Schöffenwahl 2028 liegt jetzt bei der Justizverwaltung
Organisatorisch hat sich in Berlin seit den Schriftlichen Anfragen aus September 2024, Februar 2025 und Januar 2026 bis zur aktuellen Anfrage aus Juli 2026 einiges bewegt. So ist etwa die Zuständigkeit für die Schöffenwahl von der Senatsinnenverwaltung auf die Senatsjustizverwaltung übergegangen. Bereits im September 2025 tauschten sich Landeswahlamt, Justizverwaltung und das Amtsgericht Tiergarten auf Arbeitsebene aus, die zentrale Website ist umgezogen, ein neues Funktionspostfach eingerichtet. Im Herbst 2026 soll gemeinsam mit den Bezirken eine „AG Schöffenwahl 2028″ ins Leben gerufen werden. Zusätzliches Personal ist mit dem Zuständigkeitswechsel allerdings nicht verbunden – die neue Aufgabe wird laut Senat mit abgeordneten Kräften und vorhandenem Personal bewältigt.
Ich begrüße, dass die Zuständigkeit jetzt klar bei der Justizverwaltung liegt, wo sie fachlich auch hingehört. Doch wer einer Verwaltung eine anspruchsvolle neue Aufgabe überträgt, ohne ihr dafür auch nur eine zusätzliche Stelle mitzugeben, darf sich am Ende nicht wundern, wenn wichtige Reformprozesse liegen bleiben. Gerade bei einem Thema, das für das Vertrauen in unsere Justiz so wichtig ist, sollten wir uns keine halben Sachen erlauben.
Ein Fall, der zeigt, wie viel vom Zufall abhängt
Wie wichtig ein sorgfältiger Blick auf das Prüfverfahren ist, zeigt in diesem Zusammenhang ein Beschluss des Kammergerichts aus Februar 2026. Der Strafsenat des Kammergerichts enthob eine am Landgericht Berlin I eingesetzte Schöffin ihres Amtes wegen gröblicher Verletzung ihrer Amtspflichten.
Ausgangspunkt war gerade kein turnusgemäßes behördliches Prüfverfahren, sondern eine fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber. Sie hatte sich am Arbeitsplatz gegenüber Externen in menschenverachtender und offen gewaltverherrlichender Weise gegen Ausländer:innen geäußert.
Erst weil der Arbeitgeber diese Vorfälle von sich aus an das Gericht meldete, erfuhr die Justiz überhaupt davon. Das Kammergericht stellte in seinem Beschluss unmissverständlich fest, dass die geäußerte Haltung mit der Menschenwürde und dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie mit dem von der Schöffin geleisteten Amtseid unvereinbar war.
Dieser Fall zeigt, wie viel bislang vom Zufall abhängt. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir uns nicht allein auf zufällige Hinweise verlassen, sondern uns auch die anderen Bausteine im Verfahren genau anschauen, angefangen bei den Bewerbungsunterlagen selbst.
Berliner Bewerbungsformulare enthalten bislang keine Selbsterklärung oder Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Eigene Recherchen zu Bereitschaftserklärungen und Bewerbungsformularen anderer deutscher Städte und Gemeinden zeigen, dass Bewerbende aktiv einer ausdrücklichen Selbsterklärung zustimmen müssen. Das ist etwa die Aussage, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen, wie etwa in Köln oder Jena. In Berlin findet sich eine solche ausdrückliche Selbsterklärung zur Verfassungstreue in der Bereitschaftserklärung bislang nicht.
Natürlich kann eine unterschriebene Erklärung allein nicht verhindern, dass sich auch Verfassungsfeinde bewerben. Aber sie kann eine Abschreckungswirkung entfalten, weil sich die eine oder der andere Bewerbende noch einmal überlegt, was er oder sie da unterschreibt und einreicht. Außerdem würde die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen damit auch im Bewerbungsprozess selbst sichtbar. Dass eine solche ausdrückliche Selbsterklärung in unseren Berliner Bewerbungsformularen bislang fehlt, halte ich für bedauerlich. Gleichwohl habe ich die Hoffnung, dass die im Herbst 2026 startende AG Schöffenwahl auch die Bewerbungsformulare entsprechend überarbeiten kann.
Bund kündigt Reform der Schöffenwahl an – doch der Entwurf lässt auf sich warten
Doch Bewegung braucht und gibt es dabei auch auf Bundesebene. Bundesjustizministerin Hubig hatte im Juni 2026 öffentlich angekündigt, die Pflicht zur Verfassungstreue für Schöffinnen und Schöffen gesetzlich klarzustellen.
Dass unsere Bundesjustizministerin das Thema jetzt vorantreibt, ist ein gutes Signal! Bis zur Vorbereitung der nächsten Schöffenwahl 2028 haben wir aber nicht mehr viel Zeit. Ich erwarte, dass aus der Ankündigung jetzt zügig ein Gesetzentwurf wird.
Auch der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sieht Reformbedarf
Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat sich zuletzt ebenfalls für eine klare gesetzliche Verankerung der Verfassungstreuepflicht ausgesprochen. Der Verband hält dabei grundsätzlich an einem Gesetzentwurf aus der vorherigen Wahlperiode fest (Bundestags-Drucksache 20/8761). Anders als der damalige Entwurf hält der Verband jedoch eine Verankerung im Gerichtsverfassungsgesetz für geeigneter als im Deutschen Richtergesetz. Dann könnten andere Verfahrensordnungen wie ArbGG, SozGG, FGG, VwGO oder FGO darauf verweisen. Zudem weist der Verband darauf hin, dass die Möglichkeit zur Abberufung wegen fehlender Verfassungstreue bislang nicht in allen Gerichtszweigen mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gleichermaßen gegeben ist.
Berliner SPD bleibt an dem Thema dran
Diese Position deckt sich im Kern mit dem, wofür sich die Berliner SPD seit Jahren einsetzt, nämlich für eine gesetzlich klar sichtbare, bundesweit einheitliche Verpflichtung zur Verfassungstreue, die alle Gerichtszweige mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern erfasst. Die SPD steht auch hier für einen Rechtsstaat, der sich selbst schützt, ohne die ehrenamtlichen Schöff:innen unter Generalverdacht zu stellen. Auf Bundesebene bringt unsere Justizministerin das Thema jetzt voran, in Berlin haben wir mit der neu geklärten Zuständigkeit und ersten Arbeitstreffen schon einiges bewegt. Jetzt sollte auch die AG Schöffenwahl zeitnah ihre Beratung und Arbeit aufnehmen, damit wir die kommende Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter optimal vorbereiten, Kontrollmechanismen für die zu erwartende Bundesregelung entwickeln und dabei auch die Bewerbungsunterlagen zeitnah erneuern. Auch ich werde an dem Thema dranbleiben.