
Zur Halbzeit der Berliner Sommerferien sind noch immer viele Berliner Familien mit dem Auto unterwegs oder starten in den kommenden Tagen in den Urlaub. Gleichzeitig ist zum 1. Juli 2026 der sogenannte Tankrabatt ausgelaufen und die gestiegenen Spritpreise treffen Reisende damit besonders spürbar. Umso wichtiger ist es, dass die seit April geltende 12-Uhr-Regelung für Kraftstoffpreise eingehalten wird. Sie soll verhindern, dass Tankstellen ihre Preise über den Tag hinweg immer weiter anheben und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Planungssicherheit geben.
Mir ist wichtig, dass Regeln, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen sollen, nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch tatsächlich kontrolliert werden. Deshalb wollte ich mit meiner Anfrage genau wissen, wie der Senat die Einhaltung der 12-Uhr-Regel in Berlin überprüft. Nur so kann die Regelung auch das Vertrauen schaffen, das sie erreichen soll.
Eine Antwort des Berliner Senats auf meine Schriftliche Anfrage zeigt nun erstmals, wie die neue Regelung in Berlin umgesetzt wird. Der Senat hat bereits 79 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Anfang Juli mehr als 200 Anhörungsverfahren begonnen. Verwarnungen oder Bußgelder wurden bislang allerdings noch nicht ausgesprochen.
Wie die Kontrolle funktioniert
Die Kontrolle der 12-Uhr-Regel stützt sich auf die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt, an die Tankstellen ihre Preisänderungen laufend melden. Daraus erstellt die MTS-K monatlich Datenpakete mit Preiserhöhungen, die nicht exakt um 12:00 Uhr erfolgten. Maßgeblich für die Zuordnung an ein Bundesland ist dabei nicht der Standort der Tankstelle, sondern der Sitz des jeweiligen Preishoheitsinhabers. Nur dessen Daten werden an die zuständige Landesbehörde übermittelt. In Berlin ist für den Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig, bei der dafür eine Task-Force eingerichtet wurde. Zusätzliches Personal gibt es dafür allerdings bisher nicht.
Die Zahlen zur 12-Uhr-Regel aus Berlin
Insgesamt erhielt die Task-Force bislang zwei Datenpakete der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamts. Für die Monate April und Mai wurden 6.660 mutmaßliche Verstöße registriert. Die Datensätze beziehen sich auf Unternehmen mit Sitz in Berlin, deren Tankstellen können sich aber auch außerhalb Berlins befinden.
Auffällig ist dabei, dass die Zahl der gemeldeten Preisänderungen von April auf Mai von 143.234 auf 46.614 zurückging und damit auf rund ein Drittel sank, während die Zahl der Verstöße im gleichen Zeitraum von 2.327 auf 4.333 anstieg. Es wurde also deutlich seltener am Tag die Preise angepasst, dafür wurde jedoch öfter die 12-Uhr-Regel missachtet. Der Anteil der Verstöße an allen Preisänderungen ist damit von rund 1,6 % im April auf über 9 % im Mai gestiegen. Ob und inwiefern dieser Anstieg mit dem zum 1. Mai in Kraft getretenen, befristeten Tankrabatt zusammenhängt oder eine allgemeine Verhaltensänderung als Reaktion auf die 12-Uhr-Regel ist, ist nicht feststellbar.

Berlin im Ländervergleich vorn
Positiv fiel zumindest zwischenzeitlich auf, dass Berlin im Hinblick auf die Einhaltung der 12-Uhr-Regel bundesweit bislang am besten abschnitt. Nach einer Auswertung des Verbraucherdienstes Mehr Tanken auf Basis der Daten der Markttransparenzstelle wies Berlin bis zum Stichtag 11. Mai mit 8,2 Prozent die niedrigste Quote bei Verstößen aller Bundesländer auf. Zum Vergleich: In Bayern lag die Quote bei 25,6 Prozent, also mehr als dreimal so hoch. Ob dieser Vorsprung angesichts der für den gesamten Mai vom Senat genannten Quote von über 9 % noch besteht, ist offen.
Bundesweit erste Sanktionen in Niedersachsen
Während Berlin die Verdachtsfälle derzeit noch auswertet, ist Niedersachsen laut Presseberichten bereits einen Schritt weiter. Nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hat das Land als erstes Bundesland begonnen, Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel zu ahnden. Rund 1.900 Verwarnungsgelder zu jeweils 55 Euro wurden für Preiserhöhungen im April an etwa 250 Tankstellen verhängt. Diese vergleichsweise niedrige Sanktion hat bundesweit eine Diskussion darüber ausgelöst, ob sie tatsächlich geeignet ist, Tankstellen von Verstößen abzuhalten.
Für mich ist klar: Wer Regeln zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beschließt, muss sie auch konsequent kontrollieren und Verstöße wirksam ahnden. Dass Berlin zumindest zeitweise die niedrigste Verstoßquote im Ländervergleich aufwies, ist ein positives Signal. Aber angesichts der zuletzt vermehrten Regelverstöße dürfen wir uns darauf nicht ausruhen.