Hier meine (gekürzte) Rede zum Transparenzgesetz am 09. Juni. Die gesamte Debatte und meine komplette Rede gibt es hier.
Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es drei Vorschläge für ein Transparenzgesetz, das ist eben angeklungen: ein Vorschlag der FDP, ein Vorschlag der Initiative „Volksentscheid Transparenzgesetz“ und ein Vorschlag des Senats –, und auch in dieser Legislaturperiode werden wir uns wieder ausführlich mit dem Thema beschäftigen. Den Anfang macht der neue, nein, eigentlich nicht neue, sondern genau der alte Vorschlag der FDP aus der letzten Legislaturperiode, denn dieser Entwurf war hier schon mal eingebracht, um es mit den Worten meiner Kollegin Nina Lerch zu zitieren: „Falsche Hoffnungen zu wecken, ist einfach nicht zielführend“. Ich verstehe die Ungeduld der FDP beim Thema, aber ich halte den Vorschlag, kurz bevor wir uns in der Koalition mit dem richtigen Gesetzentwurf befassen wollen, für überflüssig.
Meine ganze Rede als Transkription
Lassen Sie uns gemeinsam in Ruhe im entsprechenden Ausschuss das Thema auf den Tisch bringen und dann können Sie, die Opposition, gern sachdienlich dazu beitragen.
Wie angedeutet: Es wird einen Vorschlag der Koalition geben, und ich bin mir sicher, dass wir uns im Zuge dessen nah am Vorschlag der Initiative „Volksentscheid“ bewegen werden.
Am Ende werden wir über einen Gesetzentwurf diskutieren, der neben den Interessen der Öffentlichkeit auch die Interessen der Verwaltung berücksichtigt. Damit kann das Berliner Transparenzgesetz dann auch wieder Vorbild sein wie damals das IFG 1999. Für mich gilt: Ein demokratischer Staat dient den Bürgerinnen und Bürgern und muss für diese transparent sein. Das wird auch das geplante neue Transparenzgesetz berücksichtigen, unter anderem mit dem Ansatz „open by default“. Das heißt, standardmäßig soll das gesamte Verwaltungshandeln für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Dabei werden wir uns mit dem fortschrittlichsten bisherigen Transparenzgesetz aus Hamburg beschäftigen und uns daran orientieren und auf keinem Fall hinter das IFG zurückfallen. Wir orientieren uns auch an der Vorlage des Senats aus der letzten Legislaturperiode, was Herr Rogat zu Recht angesprochen hat, und vielleicht auch ein bisschen am heutigen Vorschlag der FDP – aber wahrscheinlich nicht zu sehr, denn die in dem Entwurf geforderte Transparenz ist an manchen Stellen etwas zu unüberlegt.
Wir werden zum Beispiel über Bereichsaufnahmen diskutieren müssen. Das gilt dann zum Beispiel beim Verfassungsschutz. Da wollen die FDP-Kollegen, dass ausgiebig geschwärzt wird. Wenn aber alles geschwärzt wird, dann sehe ich schon die ganzen Seiten mit den Schwärzungen. Da freut sich nur der Tonerhersteller, aber der Bürger hat am Ende gar keine Transparenz mehr.
Das Transparenzgesetz muss vieles ermöglichen und gleichzeitig schützenswerte Belange berücksichtigen. Vertrauliche Beratungen müssen, solange sie noch geführt werden, vertraulich bleiben. Geschäftsgeheimnisse müssen Geschäftsgeheimnisse bleiben, wenn sie schützenswert sind.
Das werden wir beachten. Wir werden den Datenschutz beachten. Wir werden das neue Transparenzgesetz auch im Hinblick auf die Einführung der E-Akte berücksichtigen. Dem Vorschlag der FDP, die generelle Gebührenfreiheit auch bei Anfragen nach dem neuen Transparenzgesetz einzuführen, kann ich nicht folgen. Besser wird es sein, wenn wir uns hierbei an dem alten IFG orientieren und es etwas abstufen. Abschließend möchte ich betonen, dass wir als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart haben – Herr Rogat hat es richtig gesehen –, dass das Transparenzgesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. Daran werden wir uns halten. Deshalb ist der Vorgriff der FDP etwas überflüssig. Vielleicht sollten Sie, liebe Mitglieder der Opposition, unseren Koalitionsvertrag einmal genauer lesen, damit so etwas nicht passiert. Das würde uns und Ihnen viele unnütze Diskussionen ersparen. – Vielen Dank!