Zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung: AfD-Verbotsverfahren forcieren
Als Abgeordneter setze ich mich entschlossen dafür ein, unsere Demokratie zu bewahren und zu stärken. Deshalb haben wir daso auch zum Thema der Konferenz der Sprecher:innen der SPD für Recht und Verbraucherschutz am 2. Oktober gemacht. Aus allen Landtagen bzw. Bürgerschaften sowie aus dem Bundestag waren die thematisch Verantwortlichen in einer fünfstündigen Videokonferenz zusammengekommen.
Aus Sorge um das freiheitlich-demokratische Fundament unseres Landes habe ich gemeinsam mit allen SPD-Sprecher:innendie „Berliner Erklärung für die Demokratie“ initiiert. Darin betonen wir klar, dass ein mögliches AfD-Verbotsverfahren kein rein parteipolitisches Manöver, sondern eine „Intervention zum Schutz der Demokratie“ sein soll. Unser Ziel ist es, nach den Prinzipien der wehrhaften Demokratie zu handeln und über Parteigrenzen hinweg die verfassungsmäßigen Grundsätze zu verteidigen.
Die zentralen Forderungen der Berliner Erklärung richten sich konkret auf die Alternative für Deutschland (AfD). Sie sieht vor, sofort ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorzubereiten und systematisch alle relevanten Erkenntnisse über verfassungswidrige Bestrebungen zu sammeln . Sollte die juristische Überprüfung ergeben, dass ein Verbotsantrag Erfolg haben könnte, bestünde nach Artikel 21 des Grundgesetzes eine Verpflichtung, einen solchen Antrag zu stellen.
Denn gemäß Artikel 21 Absatz 4 GG kann nur das Bundesverfassungsgericht über ein Parteienverbot entscheiden. Ein entsprechender Antrag kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung eingebracht werden. Gleichzeitig machen wir deutlich, dass eine juristische Prüfung und ggf. ein gerichtliches Verfahren die politische Auseinandersetzung mit den Inhalten der AfD keineswegs ersetzt. Vielmehr muss der politische Diskurs mit klarer Haltung weitergeführt werden, während wir rechtlich prüfen, ob die Partei gegen die demokratische Grundordnung verstößt .
Rechtliche Grundlage: Artikel 21 Grundgesetz
Hinter dieser Initiative steht das Grundgesetz. Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz (GG) stellt klar: Parteien, die die freiheitliche-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen, sind verfassungswidrig. Absatz 4 legt fest, dass ausschließlich das Bundesverfassungsgericht über ein solches Verbot entscheidet. Wie Bundestagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Carmen Wegge, betonte: „Artikel 21, Absatz 2 GG[…] eröffnet die Möglichkeit des Parteienverbots. Denn die Demokratie müsse gegen Verfassungsfeinde wehrhaft sein“ . Das bedeutet: Wenn sich herausstellt, dass eine Partei aktiv unser demokratisches System gefährdet, kann und muss der Rechtsstaat eingreifen. Dabei entscheiden Richterinnen und Richter nach Recht und Gesetz, nicht nach Umfragewerten oder politischer Opportunität .
Warum gerade jetzt?
Unsere Initiative kommt nicht zufällig am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, sondern gerade deshalb. Die jüngsten Entwicklungen sind alarmierend: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Diese Einstufung – vorübergehend aufgrund einer Klage ausgesetzt – signalisiert, dass die AfD sich radikalisiert hat. Auch ich als Rechtspolitiker möchte betonen, dass dies ein schwerwiegender Vorgang ist, dem Konsequenzen folgen müssen. Der Rechtsstaat darf in dieser Situation nicht zögern. Vor diesem Hintergrund wuchs auch in mir die Einsicht, dass jetzt gehandelt werden muss: Bereits auf dem SPD-Bundesparteitag Ende Juni 2025 wurde einstimmig beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten und eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Als Mit-Initiator der Berliner Erklärung trage ich diese Dringlichkeit mit und appelliere an die Verantwortung aller demokratischen Kräfte.
Gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausweiten
Bereits die SPD-Vorsitzenden und mehrere Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die Belege für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zusammenstellt. Es wäre nur konsequent, diese Zusammenarbeit zu verstärken: Bund und Länder sollten eng zusammenarbeiten, damit die rechtlichen Fakten fundiert geprüft werden. Denn gemäß Grundgesetz können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen Verbotsantrag stellen. Mit vereinten Kräften – unterstützt von parlamentarischen Rechtsexperten – kann eine solche Arbeitsgruppe systematisch alle Beweise sichten und aufbereiten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass ein möglicher Antrag auf einem stabilen und juristisch belastbaren Fundament steht.
Schutz der Demokratie statt Parteipolitik
In unserer Berliner Erklärung betonen wir ausdrücklich, dass es sich nicht um einen Akt parteipolitischen Kalküls handelt. Wie der Thüringer SPD-Innenminister Georg Maier sagte: „Es geht nicht darum, einen Konkurrenten zu beseitigen. Es geht darum, die Demokratie zu schützen“. Das Parteienverbot bleibt stets ein letztes Mittel – das sogenannte ultima ratio – im Kampf gegen Verfassungsfeinde. Dieses Vorgehen ist eingebettet in den rechtsstaatlichen Prozess: Es folgt klaren Regeln im Grundgesetz und der Rechtsprechung. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt wird. Die Berliner Erklärung macht deutlich, dass der Schutz unserer Demokratie Vorrang hat. Über allen parteipolitischen Erwägungen steht das Wohl der Verfassung.
Zum Abschluss möchte ich als Mit-Initiator der Berliner Erklärung die Bürgerinnen und Bürger direkt ansprechen: Unsere Demokratie lebt vom Einsatz jedes Einzelnen. Wir dürfen nicht zulassen, dass rechtsextreme oder verfassungsfeindliche Kräfte die Einheit und Werte untergraben, für die der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit steht. Gemeinsam müssen wir entschlossen handeln – rechtlich fundiert, demokratisch breit getragen und mit klarer Haltung. Nur so können wir unsere demokratischen Grundwerte schützen. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, auf denen unsere Gesellschaft fußt, auch weiterhin Bestand haben!