Sicht auf die Straße Unter den Linden mit der HU Berlin – einer der Berliner Universitäten, wo die juristische Ausbildung stattfindet

Als rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordere ich einen Modernisierungsschub für die juristische Ausbildung in Berlin: mehr Referendariatsplätze, eine staatlich organisierte und kostenfreie Examensvorbereitung, den Start des digitalen Ersten Staatsexamens im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive und verbindliche Standards für die mentale Gesundheit von Studierenden.

Berlin ist als Ausbildungsstandort für angehende Jurist:innen attraktiv – wegen seiner Hochschulen sowie der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und Berufsfelder. Doch zwischen diesem Anspruch und der Realität klafft eine Lücke. Über 1.600 Bewerber:innen warteten zuletzt auf einen Referendariatsplatz. Wer sich kein privates Repetitorium leisten kann, geht im Ersten Staatsexamen mit schlechteren Karten in die Prüfung. Und während das Zweite Staatsexamen in Berlin und vielen weiteren Bundesländern bereits digital abgelegt werden kann, fehlt diese Möglichkeit beim Ersten Examen in Berlin weiterhin.

Das digitale Erste Staatsexamen würde lesbare Klausuren bringen, weniger Schreibkrampf, fairere Korrekturbedingungen und mehr Raum für juristische Argumentationen. Andere Bundesländer bieten beide Staatsexamina bereits digital an. Auch wenn aufgrund der höheren Anzahl an Prüfungsteilnehmer:innen die Digitalisierung des Ersten Staatsexamens komplexer ist als diejenige des Zweiten Staatsexamens, darf Berlin den Anschluss nicht verlieren. In Abstimmung mit dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt sollte vertieft an der nunmehr zügigen Umsetzung gearbeitet werden.

Referendariat: Mehr Plätze statt schärferer Auswahl

Zuletzt hat die Senatsjustizverwaltung das Vergabesystem für Referendariatsplätze im März 2025 grundlegend umgestellt. Eine einheitliche Liste mit Punktesystem bevorzugt seither Prädikatsjurist:innen und sogenannte „Landeskinder“. Auswärtige Bewerber:innen ohne Prädikatsexamen warten länger als zuvor. Am eigentlichen Problem – der Knappheit der Plätze – ändert das aber nichts.

Über 1.600 junge Jurist:innen warten in Berlin auf den Beginn ihres Referendariats. Die Antwort darauf kann nicht in schärferen Auswahlkriterien, sondern muss in zusätzlichen Plätzen liegen. Justiz und Verwaltung brauchen qualifizierten Nachwuchs. Wir können es uns nicht leisten, ihn jahrelang in der Warteschleife zu parken.

Examensvorbereitung: Eine staatliche Prüfung verlangt eine staatliche Vorbereitung

Wer im Ersten Staatsexamen besteht, hat in den allermeisten Fällen ein privates Repetitorium besucht. Diese kosten oft bis zu mehrere tausend Euro. Faktisch ist damit eine Aufgabe, die im staatlichen Prüfungssystem liegen müsste, an einen kommerziellen Markt ausgelagert. Mit Chancengleichheit ist das nicht zu vereinbaren. Lehmann fordert deshalb ein verlässliches, kostenfreies universitäres Repetitorium, das den Anforderungen des Staatsexamens auf gleicher Augenhöhe begegnet wie die kommerziellen Anbieter.

Ob jemand später Richterin, Staatsanwalt oder Anwältin wird, darf nicht davon abhängen, was die Eltern verdienen. Eine staatlich verantwortete Ausbildung muss Talent fördern und nicht den Geldbeutel zur Eingangshürde machen!

Digitalisierung: Berlin darf nicht den Anschluss verlieren

Ebenso zur Digitalisierung gehören die flächendeckende WLAN-Ausstattung der Ausbildungsräume und Gerichtsbibliotheken. Außerdem muss geprüft werden, inwieweit KI-basierte Tutorensysteme in Berlin in der juristischen Ausbildung eingesetzt werden können. Allgemein bedarf es einer größeren Digitalisierungsoffensive in der juristischen Ausbildung, auch in Form eines systematischen Ausbaus digitaler Lernplattformen, interaktiver Übungsformen und didaktischer Fortbildung für Lehrende im Umgang mit digitalen Tools.

Mentale Gesundheit: gehört in die staatliche Verantwortung

Letztlich muss ein modernes Jurastudium auch mit den strukturell bedingten Belastungen einer Ausbildung umgehen, beispielsweise mit Beratungsangeboten an den Universitäten, Vertrauensstellen am Kammergericht und Prüfungsformaten, die Stärke nicht mit Härte verwechseln.

Bundesebene: JuMiKo verpasst erneut Reformchance

Wie dringend Berlin vorangehen muss, zeigt der Beschluss der Justizminister:innenkonferenz vom 11./12. Juni 2026 zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung. Statt einer eigenen Reform verwies die Konferenz lediglich auf den KOA-Bericht „Juristin und Jurist der Zukunft“ als „sachgerechte Grundlage“ und delegierte die Umsetzung an Länder und Universitäten. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften kritisierte daraufhin scharf, dass studentische Perspektiven kaum eingeflossen seien und strukturelle Ursachen psychischer Belastungen ausgeblendet würden. 

Am 17.06.2026 griff ich das Thema daher erneut im Rechtsausschuss auf, verwies auf die breite Kritik an dem zu zögerlichen Beschluss und fragte nach den Konsequenzen des Beschlusses für Berlin. Staatssekretär Feuerberg verwies in dem Zusammenhang auf das Leitmotiv des Beschlusses, wonach keine grundlegende Systemänderung nötig sei. Der Staatssekretär kündigte aber praktische Erleichterungen wie die perspektivische Einführung des digitalen Ersten Staatsexamens an. Es soll nach Angabe des Staatssekretärs in absehbarer Zeit eingeführt werden. Ebenso nannte Staatssekretär Feuerberg eine bessere Verteilung von Klausurterminen und Pausen als Möglichkeit einer Verbesserung. Hierfür würde jedoch keine formelle Änderung der Beschlusslage erstellt, da hierfür vor allem die länderübergreifend abgestimmten Prüfungsämter zuständig seien.

Viele Reformideen für die juristische Ausbildung erfordern bundesrechtliche oder länderübergreifende Schritte. Gerade deshalb muss Berlin eine aktivere Rolle einnehmen – als Treiberin einer gerechteren, moderneren und chancengleichen Jurist:innenausbildung im eigenen Land und auf Bundesebene.