Die EU-Flagge als Symbolbild für das Digitale-Märkte-Gesetz

Facebook (2 Milliarden tägliche Nutzer:innen), Google (12 Milliarden Suchanfragen pro Tag) und andere Internetunternehmen sind gigantisch groß – zu groß, als dass ein einzelnes Land diese sinnvoll regulieren könnte. Deshalb ist es ein Glück, dass die Europäische Union weltweit neue Standards für diese Giganten setzt. Gestern trat das neue Digitale-Märkte-Gesetz der EU in Kraft, dazu gehört außerdem das Digitale-Dienste-Gesetz, das sich momentan in der Umsetzung befindet. 

Die meisten nutzen die großen Internetplattformen täglich. Und sie bieten ja auch eine große an Vorteilen für die Nutzer:innen. Mit ihrer marktbeherrschenden Stellung und der großen Menge an Daten, die sie über uns alle haben, stellen sie jedoch auch eine Gefahr dar. Um trotz dieser großen Unternehmen einen guten Wettbewerb zu ermöglichen und die Nutzer:innen vor Missbrauch zu schützen, ist die EU nun mit zwei Gesetzen aktiv geworden.

Das Digitale-Märkte-Gesetz ermöglicht Konkurrenz zu den Internetgiganten

Am Dienstag in Kraft getreten ist das Digitale-Märkte-Gesetz. Dieses legt für sogenannte „Gatekeeper“, sehr große Internetplattformen, fest, was sie dürfen und was sie müssen. Ein Gatekeeper ist man dann, wenn man eine zentrale Vermittlerrolle einnimmt, also sehr viele Nutzer:innen mit anderen Unternehmen vernetzt. Beispiele dafür sind Suchmaschinen, aber auch soziale Netzwerke. Darüber hinaus müssen Gatekeeper-Unternehmen im ganzen EU-Markt eine dauerhafte starke wirtschaftliche Position haben und in mehreren Ländern aktiv sein.

Gatekeeper dürfen nicht eigene Produkte besser bewerben als die ihrer Konkurrenten: Google darf also seine eigenen Angebote in der Suche nicht künstlich nach weiter oben platzieren. Außerdem wird vorgeschrieben, dass vorinstallierte Software oder Apps auf Handys und ähnlichen deinstallierbar sein müssen.

Enorm wichtig für den Alltag ist die Interoperabilität von Messenger. In Zukunft wird es möglich sein, von einem Messenger (z. B. Facebooks WhatsApp) Nachrichten zu einem anderen (z. B. Telegram) zu versenden. Ebenso können Dateien und Fotos ausgetauscht werden oder Videoanrufe möglich sein. Wer bei welchem Anbieter ist, wird in Zukunft also keine Rolle mehr spielen – ganz wie man es bei SMS oder E-Mail gewohnt ist.

Dadurch haben auch neue Unternehmen echte Chancen, sich auf dem Markt zu etablieren. Anstatt Monopole wird es so in der EU einen lebendigen Wettbewerb zum Wohler der Nutzer:innen geben.

Das Digitale-Märkte-Gesetz ermöglicht Rekord-Strafen

Damit sich die großen Internetunternehmen auch an die neuen Regeln halten, wurde der EU-Kommission auch ein scharfes Schwert zur Durchsetzung gegeben: Sie kann Geldbußen als Strafmaßnahme verhängen, die beim ersten Vergehen bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes hoch sein können, bei Wiederholung 20 %. 2022 betrug der Umsatz von Facebook-Mutterkonzern Meta 116,6 Milliarden Dollar – die EU könnte bei wiederholten Verstößen bei Facebook also eine Geldbuße von 23 Mrd. verhängen.

Wenn sich Unternehmen weiterhin weigert, den EU-Vorgaben zu entsprechen, kann diese ein Zwangsgeld von 5 % des durchschnittlichen täglichen Umsatzes verhängen. Bei systematischen Verstößen kann die EU-Kommission auch konkrete Abhilfemaßnahmen vorschreiben, dazu kann auch der Verkauf von Geschäftsbereichen liegen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz schützt Nutzer:innen

Das zweite neue wichtige Digitalgesetz ist das Gesetz über Digitale Dienste. Hierbei geht es weniger, um einen gerechten Markt und mehr darum, die Verbraucher:innen online besser zu schützen. Auch hier gibt es eine Unterscheidung je nach Größe und Rolle der Unternehmen. Eine genaue Übersicht findet sich hier.

Das Gesetz schreibt mehr Transparenz für Nutzer:innen vor: sie können in Zukunft herausfinden, warum ihnen z. B. auf Google eine bestimmte Werbung angezeigt oder auf YouTube ein Video empfohlen wurde. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, ganz auf personalisierte Angebote zu verzichten. Im Zuge dessen wird gezielte Werbung für Kinder verboten, ebenso Werbung, die sich nach sensiblen persönlichen Eigenschaften richtet, wie Sexualität, Religion oder ethnische Zugehörigkeit.

Illegale und schädliche Inhalte sollen von den Plattformen schneller entfernt werden. Dafür soll es bessere Meldemöglichkeiten geben und eine Verpflichtung der Anbieter, schwere Straftaten anzuzeigen. Manches dieser Regelungen sind vom deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz inspiriert. Desinformationen sollen besser bekämpft und zugleich klare Regeln für die Meinungsfreiheit geschaffen werden. Die Kontrolle von online gekauften Produkten wird verschärft, damit diese immer unseren Standards entsprechen und sicher sind.

Die Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes ist momentan in Gange, vollständig wird es am 17. Februar 2024 gelten.

Nur die EU kann und will die Internetgiganten regulieren

Die EU ist der reichste und wichtigste Markt der Welt. Dies wird nicht dauerhaft so bleiben. Daher müssen wir jetzt unsere Marktmacht nutzen, um gute Regeln für alle aufzustellen. Die Erfahrung zeigt: hohe Schutzstandards in der EU gelten oft auch für den Rest der Welt. Kein anderer Akteur ist in der Lage und willig, die internationalen Internetgiganten zu einem fairen Wettbewerb und hohen Schutzstandards zu verpflichten.