Landesdenkmalamt (LDA) schützt den Charakter der U5 und denkt an Barrierefreiheit
Denkmalschutz und Barrierefreiheit unter einen Hut zu bringen, ist eine riesige Herausforderung – nichts tun aber keine Option. Mit den U-Bahnhöfen der Linie 5 bei uns im Bezirk zeigen wir, wie es geht!
Die Bahnhöfe haben den Denkmalschutz verdient. Die DDR ließ die Großsiedlung Hellersdorf errichten – und mit ihr die U-Bahn-Linie 5 weiter wachsen. In der Zeit bis 1988/89 entstanden nach dem bisherigen Endbahnhof Tierpark viele neue U-Bahnhöfe: die Stationen Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord (vormals Albert-Norden-Straße), Cottbusser Platz, Hellersdorf, Louis-Lewin-Straße (vormals Paul-Verner-Straße) und Hönow. Sie prägen mit ihrer einfachen und doch einprägsamen Bauweise das Bild des ÖPNV in Marzahn-Hellersdorf. Genau deshalb sind diese Bahnhöfe jetzt vom Denkmalschutz geschützt.
Die Barrierefreiheit darf aber deshalb nicht zurückgestellt werden. Die Rampen sind für Rollstühle zu steil und es gibt keine Hilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Ich habe vom LDA erfahren, worauf es sich mit der BVG geeinigt hat: Die Rampen sollen zwar erhalten bleiben, jedoch Aufzüge zur Herstellung der Barrierefreiheit eingebaut werden. Außerdem wird ein Blindenleitsystem in enger Abstimmung realisiert. An echter Barrierefreiheit wird trotz der unter Denkmalschutz-Stellung weiter gearbeitet.
Es ist gut, dass unsere U-5-Bahnhöfe jetzt denkmalgeschützt sind und trotzdem der Weg für eine zeitgemäße und schonende Sanierung geebnet ist. So können Barrierefreiheit, Sicherheit und Denkmalschutz Hand in Hand gehen.