Der Gerichtssaal eines Amtsgerichts zur Illustration der Bundesratsinitiative

Berliner Bundesratsinitiative: Wer in einem Gerichtsprozess aussagt, muss vom Rechtsstaat beschützt werden. Dies gilt umso mehr in Fällen von organisierter Kriminalität.

Berlin startet nun eine Bundesratsinitiative, um Zeug:innen und Gerichtspersonen (Richter:innen und andere am Gericht arbeitende Personen) besser zu schützen. Dafür soll unter anderem der Nötigungsparagraf im Strafgesetzbuch um diesen Spezialfall ergänzt werden.

Als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus begrüße ich, dass der Senat die Bundesratsinitiative jetzt beschließt. Er kommt damit einer Anregung des SPD-Abgeordneten und Vorsitzenden des Innenausschusses, Florian Dörstelmann, nach. Der entsprechende Antrag wurde bereits vor der Sommerpause von der Koalition beschlossen.

Berlin geht mit diesem Vorstoß entschlossen gegen die organisierte Kriminalität vor. Insbesondere beim Kampf gegen gewaltbereite kriminelle Organisationen ist der Schutz von Zeug:innen und des Gerichtspersonals unerlässlich. Jetzt sollten die anderen Bundesländer den Vorschlag zügig prüfen und unterstützen.