Am 4. Dezember 2024 ist wieder der sogenannte „Freedom Day“. An dem Tag löst eine Initiative bundesweit inhaftierte Menschen aus Justizvollzugsanstalten aus, die wegen Fahrens ohne Fahrschein im ÖPNV eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Das bis zur Ersatzfreiheitsstrafe vollzogene Verfolgen von Schwarzfahren ist nicht menschenwürdig und nicht mehr zeitgemäß. Das ist bereits seit Längerem Position der SPD-Fraktion. Gerade diejenigen in unserer Gesellschaft, die die Vollstreckung der Geldforderung nach mehrmaligem Schwarzfahren nicht durch Zahlung abwenden können, verlieren durch Ersatzfreiheitsstrafen ihren Halt und die Umgebung. Und fahren dann wahrscheinlich das nächste Mal dennoch wieder ohne gültigen Fahrausweis.
Inzwischen gilt ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe als zwei Tagessätze Geldstrafe. Dies wurde auf Bundesebene im vergangenen Jahr geändert. Im Ergebnis ist in Berlin ein Hafttag für die Finanzen des Landes auch teurer als die damit abgegoltene Forderung. Das allein ist widersinnig. Es hätte mich gefreut, wenn auf Bundesebene der bereits diskutierte Entwurf einer Regelung hier zu einer Klarstellung im Strafgesetzbuch geführt hätte. Dieser Entwurf hätte geregelt, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat gemäß § 265a StGB behandelt werden, sondern als Ordnungswidrigkeit gelten würde. Das ist jetzt wohl auf lange Sicht nicht mehr hinzubekommen, wäre aber auch nur eine minimale Besserung.
Es bräuchte, um kurzfristig zu wirken, in Berlin eine Anweisung an die BVG, keinen Strafantrag mehr zu stellen. Dies wird auch bereits in anderen Städten so praktiziert. Ohne den Antrag würde das Delikt mangels öffentlichen Interesses nicht verfolgt.