Im Juli und Oktober 2024 habe ich im Rahmen zweier schriftlicher Anfragen den Sachstand der Digitalisierung der Grundbücher und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen erbeten.
Denn während Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits auf volldigitale Grundakten setzen, verzögert sich die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Grundakte im Land Berlin weiter. Voraussichtlich ab 2026 nun soll Berlin die elektronische Grundakte in einem Pilotprojekt testen. Die Gründe der Verzögerungen hierfür sind vielseitig – der Senat verweist insbesondere auf technische und organisatorische Hürden. Aus Sicht des Senats ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen nur sinnvoll, wenn zur Vermeidung von Medienbrüchen zeitgleich auch die elektronische Grundakte (ein)geführt wird.
Digitale Grundbücher: weiterer Schritt zur Verwaltungsdigitalisierung
Wir brauchen in Berlin klare Schritte und ambitionierte Zeitpläne, um die Digitalisierung der Grundbücher voranzutreiben. Dabei sollten wir uns stärker an den offensichtlich erfolgreichen Konzepten anderer Bundesländer orientieren und in Zusammenarbeit mit dem ITDZ die technischen Voraussetzungen für eine vollständige Digitalisierung der Grundbuchämter schaffen.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen beziehungsweise die volldigitalen Grundakten bietet dabei eine deutliche Effizienzsteigerung und Vorteile für die Zuverlässigkeit der Grundbuchrechtspflege im Ganzen. Auch Umweltvorteile durch immense Papiereinsparungen sowie eine ortsunabhängige Zugänglichkeit der digitalen Grundakte für Mitarbeitende der Grundbuchämter und die Berliner Notar:innen zeigen, welch großes Potenzial in der Digitalisierung der Grundbücher steckt.
Eine Digitalisierung auf diesem Gebiet würde auch im Wirtschafts-Sektor Auftrieb für Berlin bedeuten.