In der Abgeordnetenhaus-Sitzung vom 16. Januar 2025 hat die AfD einen Antrag eingebracht, um den § 188 StGB, den Straftatbestand der sogenannten „Politikerbeleidigung“ abzuschaffen. In meiner Rede begründe ich, warum Kritik an Politikerinnen und Politikern völlig legitim ist, Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede jedoch auch weiterhin zusätzlich bestraft werden sollten. Wichtig ist: auch ohne den Paragrafen wären diese Vergehen strafbar. Hierbei geht es um eine zusätzliche Abschreckung, um dem öffentlichen politischen Diskurs, der nicht zuletzt auch grundgesetzlich geschützt ist, einen offenen Rahmen zu geben.

Die gesamte Debatte gibt es hier beim RBB.