Der Cecilienplatz im Jahr 1953
So wie 1953 wird der Cecilienplatz wohl auch nach dem Abriss nicht mehr aussehen

Das CDU-geführte Bezirksamt lässt sich von den Eigentümern auf der Nase herumtanzen. Leidtragende sind die Anwohnenden. Wer ein Grundstück in Berlin kauft, trägt eine Verantwortung für dieses – auch bevor die geplanten Bauprojekte realisiert sind.

Seit Jahren stehen drei Gebäude am Cecilienplatz leer und verfallen zunehmend mehr. Vandalismus und Gebäudeschäden verunstalten dabei nicht nur den Platz, sondern sind durch herabfallende Gebäudeteile auch ein Sicherheitsrisiko für Passanten. Zudem kam es immer wieder zu Ansammlungen von Müll und Sperrmüll auf dem Gelände, welches der Eigentümer nach Aufforderung entsorgte.

Der Eigentümer hatte angekündigt, mit dem Abriss warten zu wollen, bis alle Baugenehmigungen erteilt wurden. Notwendig für den Abriss sind diese nicht. Die Baugenehmigungen liegen jetzt alle vor.

Der Eigentümer kümmert sich bisher wenig um die leer stehenden Gebäude. Immer nur nach Aufforderungen wurde das Notwendigste getan. Für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, hat er versäumt. Stattdessen ist der Bezirk im Rahmen der Ersatzvornahme aktiv geworden. Diese Kosten werden dem Eigentümer regelmäßig auch in Rechnung gestellt.

Um einer erneuten kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch den Bezirk zuvorzukommen, hat der Eigentümer vergangenen Freitag selbst mit der Sicherung der Gebäude begonnen.

Bezirksamt ist am Cecilienplatz nicht machtlos

Wann der Abriss jetzt kommt, ist unklar. Doch auf den Eigentümer zu warten, ist keineswegs die einzige Lösung. Gerade, aber nicht nur, wenn von Schrottimmobilien Gefahren ausgehen, sieht das Recht vielfältige Mittel vor, gegen die Eigentümer vorzugehen. Eigentümer können gezwungen werden, Gefahren, die von ihren Gebäuden ausgehen, schnellstmöglich zu beseitigen.

Doch auch wenn die unmittelbare Gefahr gebannt ist, aber die Schrottimmobilie weiter den Cecilienplatz verschandelt, kann der Bezirk tätig werden. Mit dem sogenannten Rückbaugebot wird der Eigentümer verpflichtet, einen Abriss zu dulden. Wenn, wie in diesem Fall, der Abriss zu einem Vorteil des Eigentümers führt (dieser möchte dort schließlich bauen), könnte dieser auch für die Kosten verpflichtet werden.

Die jetzige Sicherung der Gebäude ist nur eine temporäre Lösung: Es wird Zeit für den Abriss! Die Baustadträtin muss eine Abwägung treffen: wird der Eigentümer jetzt zeitnah den Schandfleck am Cecilienplatz abreißen oder muss der Bezirk mit schärferen Mitteln den Abriss selbst vorantreiben?

Es ist prioritär, während des gesamten weiteren Prozesses den Zugang zum U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord von der Seite Cecilienplatz an dieser Stelle durchweg zu gewährleisten. Auch hier ist der Bezirk verantwortlich, sich für seine Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.