Ein Diagramm zeigt, wie es im Laufe der letzten 10 Jahre immer weniger Geldstrafenverfarfahren gibt. Wegen ungerechter und unnötiger Ersatzfreiheitsstrafen bleiben die Kosten für Berlin jedoch hoch.

Trotz sinkender Verurteilungszahlen und eines Rekordtiefs bei Geldstrafenverfahren steigen die Kosten im Berliner Strafvollzug massiv an. Der Grund: die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet hinter Gittern – ein System, das den Steuerzahler viel Geld kostet und Personalressourcen bindet. Ich kritisiere diese soziale Schieflage als „Zwei-Klassen-Justiz“ und fordere eine konsequente Umsetzung des offenen Vollzugs, um Betroffene zu resozialisieren statt zu stigmatisieren.

Weniger Verurteilungen, doch Kosten bleiben hoch

Berlin verzeichnet weniger Verurteilungen und weniger Erstaufnahmen im Justizvollzug – dennoch steigen die Kosten. Ein Grund dafür ist die Ersatzfreiheitsstrafe, denn Menschen, die ihre Geldstrafen nicht zahlen können, landen oftmals im Gefängnis. Dort kosten sie den Steuerzahler deutlich mehr, als die Geldstrafe selbst eingebracht hätte. Die aktuelle Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage von mir und meinem Kollegen Sebastian Schlüsselburg liefert dazu Zahlen, die das Problem veranschaulichen.

Die sinkende Zahl der Strafhaftverurteilungen ist zwar durchweg positiv, denn sie zeigt letztlich, dass unsere Präventionsmaßnahmen wirken. Auch steigen die Chancen auf echte und vollständige Resozialisierung, wenn es gar nicht mehr zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung kommt. Gleichzeitig zeigt der Blick in die Senatsantwort aber auch, dass die Haft- bzw. Vollzugskosten trotz weniger werdender Verurteilungen hoch bleiben – und das liegt unter anderem an den Ersatzfreiheitsstrafen.

So schloss die Berliner Staatsanwaltschaft im Jahr 2025 knapp 13.500 Geldstrafenverfahren ab, wobei insgesamt circa 820.000 Tagessätze vollstreckt wurden. Doch wie wurden diese Geldstrafenverfahren tatsächlich erledigt? Fast 70 % der Tagessätze wurden einfach und ausschließlich bezahlt. Der Rest teilt sich in die Ableistung durch gemeinnützige Arbeit (23.910 Tagessätze) oder Ersatzfreiheitsstrafen (21.560 Tagessätze) sowie Mischformen, beispielsweise durch Zahlung und Ersatzfreiheitsstrafe (48.435 Tagessätze), auf.

Schon diese Aufsplittung zeigt das Kernproblem, denn Ersatzfreiheitsstrafen sind kein ‚Randphänomen‘, sondern (leider) ein fester Bestandteil der Vollstreckung. Und sie betreffen typischerweise nicht die ‚gefährlichsten Täter:innen‘, sondern Menschen, die einfach nicht zahlen können. Das ist eine Zwei-Klassen-Justiz: Wer Geld hat, bleibt frei. Wer kein Geld hat, muss hinter Gittern und das für die gleichen Taten.

Erneut Rekordtief an abgeschlossenen Geldstrafenverfahren

2025 wurde überdies mit knapp 13.500 abgeschlossenen Geldstrafenverfahren abermals ein neuer Tiefstand bei der Berliner Staatsanwaltschaft verzeichnet. 2024 lag der Wert bei 21.128 abgeschlossenen Verfahren; 2021 und 2022 beispielsweise noch jeweils bei circa 30.000 abgeschlossenen Verfahren.

Deutlich weniger Verurteilungen, aber weiterhin hohe und steigende Vollzugslasten

In diesem Zusammenhang sinken in den zurückliegenden Jahren auch die gerichtlichen Verurteilungen insgesamt deutlich. Bei Freiheitsstrafen ohne Bewährung ging es von 1.501 (2023) über 1.430 (2024) auf 909 im Jahr 2025 zurück. Auch Verurteilungen zu Geldstrafen sanken von 25.272 (2023) auf 18.612 (2025). Ebenso fielen die Erstaufnahmen im Vollzug von knapp 6.000 im Jahr 2024 auf 5.144 im Jahr 2025.

Und dennoch bleibt der Vollzug teuer – sogar sehr teuer. Der Senat beziffert die Ist-Ausgaben des Justizvollzugs im Jahr 2025 auf 317.414.083,70 € – das sind fast 21,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2024. Dabei kostete ein Hafttag im Jahr 2024 durchschnittlich 226,97 €. Letztlich zahlt Berlin also für Ersatzfreiheitsstrafen armer Menschen teure Hafttage. Die Stadt macht so doppelt Minus: Die Geldstrafe wird nicht bezahlt, stattdessen wird teuer draufgezahlt. Dazu wird ein Mensch, wegen eines Vergehens, das eigentlich zu unbedeutend für eine Freiheitsstrafe ist, aus dem Leben gerissen und ins Gefängnis gesteckt. Das ist schlecht für Berlin, schlecht für die Betroffenen und einem liberalen Rechtsstaat nicht würdig. Das kann ich niemandem erklären.

Ersatzfreiheitsstrafen sind teuer, ineffizient und sozial ungerecht!

Ersatzfreiheitsstrafen bedeuten: Wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird oder bezahlt werden kann, folgt die Haft. Und das trifft besonders häufig Menschen in prekären Lebenslagen, etwa bei Delikten, die ohnehin schon mit Armut korrelieren, wie beispielsweise das Schwarzfahren. Dass ein erheblicher Anteil der Erstaufnahmen im Berliner Vollzug auf Ersatzfreiheitsstrafen zurückzuführen ist und dadurch die oben genannten Kosten in Millionenhöhe entstehen, ist ein teurer Widerspruch!

Belastungsgrenze auch durch Personalmangel im Strafvollzug sichtbar

Auch bindet das System Personal in einem Bereich, der stattdessen mehr für die Resozialisierung erreichen könnte; stattdessen entsteht Arbeit für Verwaltung, Aufnahme, Unterbringung und Entlassmanagement.

Dabei fehlt es bereits überall an Personal. Die Senatszahlen zeigen, dass im ärztlichen Dienst von 35 Stellen nur 23 besetzt sind. Auch der Sozialdienst sowie der psychologische Dienst und der allgemeine Vollzugsdienst liegen unter dem Stellen-Soll. Weniger Personal bedeutet weniger Betreuung, weniger Stabilität – und damit einhergehend auch immer schlechtere Resozialisierung, was bedauerlich ist.

Hoffnung durch Änderung des Strafvollzugsgesetzes: Offener Vollzug als Regel bei Ersatzfreiheitsstrafen

Ganz aussichtslos ist die Situation nicht, denn eine Entwicklung ist absehbar: Im aktuellen Senatsbeschluss zum Strafvollzugsgesetz soll der offene Vollzug bei ausschließlich zu vollstreckenden Ersatzfreiheitsstrafen zur Regel werden. In dem Zusammenhang soll § 16 des Berliner Strafvollzugsgesetzes geändert werden.

Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil für Ersatzfreiheitsstrafen (die oft kurz sind) der geschlossene Vollzug besonders ineffizient ist. Es entstehen hohe Aufnahme- und Verwaltungskosten bei minimalem Nutzen. Dem gegenüber bedeutet der Offene Vollzug mehr Alltagsnähe, häufig bessere Anbindung an Arbeit und damit weniger Haftfolgeschäden wie Job- und Wohnungsverlust und tendenziell auch immer bessere Resozialisierungschancen. Wer wegen Armut einsitzt, soll nicht zusätzlich durch das härteste Vollzugsformat bestraft werden. Daher geht Berlin mit der geplanten Änderung des Strafvollzugsgesetzes einen großen Schritt in die richtige Richtung. Doch Paragrafen wirken nur, wenn sie in der Praxis auch umgesetzt werden, was Berlin dann dringend tun muss!