Ein Gefängnis, wo die Resozialisierung beginnen muss

Wer Menschen nur verwahrt, produziert Rückfälle – und damit neue Opfer. Wer sie während der Haft auf ein straffreies Leben vorbereitet, schützt die Gesellschaft nachhaltiger, als es jede zusätzliche Zellentür tut.

Ein moderner Strafvollzug ist Sicherheitspolitik. Und das ist keine Sozialromantik, sondern eine schlichte empirische Tatsache: Wer nach der Haft Arbeit, Wohnung und stabile soziale Bindungen hat, wird seltener rückfällig. Wer mit Schulden, ohne Wohnsitz und ohne Anschluss vor dem Gefängnistor steht, ist häufiger wieder dort, wo er nicht hinsollte.

Fehlende Resozialisierungsmaßnahmen kosten am Ende viel Geld

Ein Strafvollzug, der nur wegsperrt, kostet den Steuerzahler doppelt. Einmal die Haft – und dann vermutlich der nächste Rückfall. Was wir wirklich brauchen, ist ein Vollzug, der wirkt.

Das heißt konkret: ein konsequenter Ausbau des offenen Vollzuges, mehr gemeinnützige Arbeit als Alternative zur klassischen Freiheitsstrafe, neue Modelle alternativer Haftformen und vor allem ein deutlich stärkeres Übergangsmanagement. Justiz, Jobcenter, Wohnungswirtschaft und Sozialverwaltung sollten nicht länger „aneinander vorbei“ arbeiten.

Reform fördert Resozialisierung

Die kürzlich beschlossene Reform der Berliner Justizgesetze bringt dabei erste Fortschritte, die die SPD mitgetragen und an entscheidenden Stellen mit erkämpft hat. So werden Ersatzfreiheitsstrafen künftig in der Regel im offenen Vollzug verbüßt; die Kinderbesuchszeiten wurden verdoppelt; Suizidpräventionsräume sind gesetzlich verankert. Daneben wird die Gefangenenvergütung – wie vom Bundesverfassungsgericht 2023 verlangt – deutlich angehoben.

Dass Ersatzfreiheitsstrafen künftig in der Regel im offenen Vollzug verbüßt werden, ist ein echter Fortschritt. Hier reden wir oft über Menschen, die einfach kein Geld hatten, ihre Strafe zu zahlen. Sie im geschlossenen Vollzug einzusperren, kostet Arbeitsplätze, Wohnungen und am Ende viel Geld, ohne dass es irgendjemanden sicherer macht.

Koalitionserfolg: Ersatzfreiheitsstrafen werden künftig im offenen Vollzug verbüßt

Doch am Ziel ist Berlin damit noch nicht. In der Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 25. März 2026 haben Sachverständige aus Beamtenbund, Gefangenengewerkschaft, Vollzugsbeirat und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe wertvolle Hinweise gegeben, die die SPD für künftige Reformen aufgreifen wird.

Weiterhin Nachschärfungsbedarf: Kinderbesuche

So verdoppelten sich zwar die Kinderbesuchszeiten von ursprünglich zwei auf vier Wochenstunden – dennoch bleibt dieser Rahmen für Kinderbesuche deutlich unter den Empfehlungen des Europarats und ist auch keine Grundlage für eine stabile Eltern-Kind-Bindung während einer Haftphase. Berlin könnte sich nach Lehmanns Auffassung hier gut am Modell aus Mecklenburg-Vorpommern orientieren, wo Kinderbesuche dort überhaupt nicht auf die regulären Besuchszeiten angerechnet werden. Das wäre sowohl organisatorisch machbar als auch kinderschutzpolitisch richtig.

Vier Stunden im Monat – das ist weniger Zeit, als Kinder im Schnitt täglich vor dem Smartphone verbringen. Und das soll genügen, um die Eltern-Kind-Beziehung aufrechtzuerhalten?

Das ist zu wenig für die Kinder, aber auch für das inhaftierte Elternteil. Denn wir wissen, dass stabile Familienstrukturen – ein Gefühl der Verantwortung und ein erfülltes Leben nach der Haft – die Resozialisierung fördern.

Katastrophenschutz im Strafvollzug und besonders gesicherte Hafträume

Daneben haben auch die Coronapandemie und der Berliner Stromausfall aus Januar 2026 an einem Standort des offenen Vollzuges eine Lücke offengelegt: Der Berliner Justizvollzug ist bislang nicht systematisch in die Katastrophenschutzplanung eingebunden und auch die Rolle des Justizvollzugskrankenhauses ist für den Ernstfall nicht geklärt.

Wenn morgen das Stromnetz für 48 Stunden zusammenbricht, dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Vollzug das schon irgendwie improvisieren können. Eine Haftanstalt ist kritische Infrastruktur und gehört in den Katastrophenschutzplan.

Der Beamtenbund und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe haben in der Anhörung darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Anteil psychisch kranker Inhaftierter wächst. In der Praxis ist für akute psychische Krisen der besonders gesicherte Haftraum dann oft die einzige Antwort, was weder fachlich, noch menschenrechtlich tragbar ist. Wir brauchen den Ausbau psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung im Vollzug und eine engere Kooperation mit externen Fachkliniken. Auch könnte man darüber nachdenken, längere Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen unter Richtervorbehalt zu stellen.

Resozialisierung endet nicht an der Gefängnistür – sie beginnt dort erst

Die SPD steht für einen Strafvollzug, der Sicherheit durch Resozialisierung schafft. Wir wissen, dass das mehr kostet als eine Zellentür mit Schloss. Wir wissen aber auch, dass die Alternative – Rückfall, neue Opfer, neue Verfahren, neue Haftkosten – am Ende sehr viel teurer ist. Strafvollzug ist kein Wegsperren auf Zeit. Strafvollzug ist die Vorbereitung auf den Tag der Entlassung. Wer das nicht versteht, hat die Problematik nicht erkannt!