
Es wird Zeit, die Subvention dieser klar verfassungsfeindlichen und gewaltbereiten Pseudo-Partei zu beenden. Wahlen gewinnen ist nicht das Ziel des Dritten Wegs – sie nutzen das Konstrukt „Partei“ nur als Deckmantel für ihre gewaltbereite Mobilisierung. Als Verein wären sie vermutlich schon lange verboten worden.
Im letzten Rechenschaftsbericht (2024) weist die Partei „Der Dritte Weg“ ihre Einnahmen aus. Diese setzen sich neben Veranstaltungs- und Vertriebserlösen auch aus rund 85 000 € Mitgliedsbeiträgen und etwa 28 500 € Spenden von natürlichen Personen zusammen.
Maximal kann jedes Mitglied und jeder Spender die Hälfte seiner Zuwendungen bis zu einem Betrag von 1 650 € gemäß § 34d des Einkommensteuergesetzes direkt von der individuellen Steuerlast abziehen. Allein das bedeutet, dass der deutsche Staat theoretisch – auch unter der Annahme, dass kein Einzelbeitrag diese Grenze überschreitet – auf bis zu 57 000 € Steuern zugunsten der rechtsextremen Kleinstpartei verzichtet.
Diese Summe könnte sogar noch größer sein, da der über 1 650 € hinausgehende Teil einzelner Zuwendungen gemäß § 10b Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes zusätzlich noch als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann.
Das wäre noch mehr Geld, mit dem der Staat die gewaltbereite Partei indirekt fördert.
Zu klein für ein Verbot und für direkte staatliche Parteienfinanzierung
Für die direkte staatliche Parteifinanzierung nach § 18 Parteiengesetz reichen ihre Wahlergebnisse hingegen bei Weitem nicht aus. Diese ist an einen gewissen Mindesterfolg bei Wahlen geknüpft.
Für ein Verbot ist die Partei – wie einst die NPD – zu irrelevant. Doch genauso wie die Partei, die sich heute „Die Heimat“ nennt, könnte sie über das im Grundgesetz verankerte Finanzierungsausschlussverfahren (Art. 21 Abs. 3 Grundgesetz) von der staatlichen Parteienfinanzierung und damit von genau dieser Steuerprivilegierung ausgeschlossen werden.
Auch der Berliner Verfassungsschutz urteilt in seinem Jahresbericht 2025 klar über die Partei: „Sie propagiert die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und macht aus ihrer Verachtung des demokratischen Rechtsstaates keinen Hehl.“
Jugendorganisation von „Der Dritte Weg“ besonders gefährlich
Gerade die Jugendorganisation der Partei, die „National-revolutionäre Jugend“, fällt immer wieder mit gewalttätigen Aktionen auf. Sie produziert Videos, die sich gezielt an Jugendliche richten, in denen sie ihre Kampfsport-Trainings bewirbt. Der Berliner Verfassungsschutz dazu: „Ziel dieser Trainings ist es ebenfalls, den Teilnehmenden Gewaltkompetenzen zu vermitteln, auf die sie insbesondere bei körperlichen Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern oder der Polizei zurückgreifen können.“
Insbesondere die Fixierung auf die Jugend macht ‚Der Dritte Weg‘ gefährlich. Hier entsteht die Grundlage, dass rechte Gewalt wie zuletzt in den 90ern wieder an der Tagesordnung stehen könnte. Die Partei nimmt dabei eine Schlüsselfunktion ein, um rechtsextreme Online-Radikalisierung in reale gewaltbereite Aktionen zu übersetzen. Ganz besonders aktiv ist „Der Dritte Weg leider auch in meinem Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
Die nächste Berliner Regierung sollte über den Bundesrat daher die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht anstreben. Es kann nicht sein, dass unser Staat indirekt eine Partei fördert, deren Ziel es ist, unsere Demokratie abzuschaffen. Das Bundesverfassungsgericht sollte angerufen werden, um die Verfassungsfeindlichkeit gerichtlich festzustellen und die Partei von der Finanzierung auszuschließen, wie Art. 21 III des Grundgesetzes es vorsieht.