Wir müssen über die Abschaffung der dauerhaften Zahlungen an die Kirchen reden! Am 9. Februar 1801 unterzeichneten Vertreter Frankreichs und des Heiligen Römischen Reichs in Lunéville einen Friedensschluss. Das war der sogenannte Friede von Lunéville. Die Parteien vereinbarten eine Entschädigung für die Kirchen für Gebietsaustausche. Mit den daraus resultierenden jährlichen Millionenzahlungen des Staates an die Kirchen muss nun bald einmal Schluss sein. Denn das Ganze ist mehr als 220 Jahre her.
Im Jahr 2021 zahlen die Bundesländer knapp 600 Millionen Euro aus dem Vertrag von Lunéville. Dieses Geld fließt allein an die katholische und evangelische Kirche. Darin sind nicht einmal die Kirchensteuern enthalten. Und auch nicht die anderen Subventionen, die die Kirchen erhalten. Ein „weiter so“ kann es hier nicht geben. Denn die Kirchen haben auch nicht mehr den Einfluss im öffentlichen Leben wie vor 200 Jahren. Auch hat sie sich in der heutigen Zeit mehr als einmal als reformunfähig erwiesen.
Forderung aus dem Grundgesetz umsetzen
Gerade in Anbetracht der Corona-Pandemie und des Geldes, das wir für die Beseitigung der Folgen im Land benötigen, ergibt es keinen Sinn, den Kirchen noch länger das Geld zu zahlen. Deshalb müssen die Verträge gegen eine einmalige angemessene Ablösung aufgehoben werden. Das Land Berlin sollte darauf hinwirken, eine Bundesratsinitiative in dieser Sache zu unterstützen.
Diese Forderung ist bereits Verfassungsauftrag. Denn das Grundgesetz hat in Art. 140 die Forderung aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen. Die Bundesrepublik aber ist – auch nachdem das Grundgesetzt nach 1990 auch in den östlichen Bundesländern als Verfassung gilt – der daraus resultierenden Verpflichtung bisher nicht nachgekommen. Zur Glaubwürdigkeit der Politik zählt jedoch die Umsetzung dieser grundgesetzlichen Forderung.
Deshalb sollte die Abschaffung der dauerhaften Zahlungen an die Kirchen besprochen und umgesetzt werden.
Exkurs in die Historie
Ausgangspunkt war nach den Napoleonischen Kriegen, dass die linksrheinischen Gebiete Frankreich zugeschlagen wurden. Die deutschen Fürsten auf diesem Gebiet wurden so gebietslos. Sie bekamen auf der anderen Rheinseite – rechtsrheinisch – Länder der geistlichen Fürstentümer zugesprochen. Dabei eingeschlossen waren auch nicht mehr gebrauchte Gebäude und Kirchen. Außerdem wurden noch zu nutzende Gebäude umgewidmet. Dafür wird die Kirche mit den hier bezeichneten Beträgen immer noch jährlich entschädigt. Das wurde 1801 in den sogenannten Dotationsvereinbarungen festgehalten.
Bereits mit der Begründung der Weimarer Republik wurde der Versuch unternommen, diese Entschädigungszahlungen zu beenden. In der Weimarer Reichsverfassung wurde festgelegt, dass sie abgelöst werden sollen. Das eröffnet seit damals die Möglichkeit, mit den Kirchen zu verhandeln. Das kann eine eine auslaufende Zahlung mit sinkenden Beträgen sein. Es könnte ein Wert ermittelt und eine Einmalzahlung vereinbart werden. Dabei soll berücksichtigt sein, wieviel bis dahin schon gezahlt wurde.
Dass eine Einmalzahlung als Entschädigung möglich ist, ist überwiegend Konsens. Gesprochen werden muss über die Höhe der Ablöse der Staatsleistungen. Im Gespräch sind Zahlungen des 18,6- bis 25-fachen der jährlichen Entschädigungssumme. Bei dem derzeit niedrigen Zinssatz auf dem Markt sollte gern auch an die obere Grenze gegangen werden. Damit wird ein Anzeichen des Übervorteilens gar nicht erst ins Gespräch kommen. Zum andern ist jedes Ende hier besser als das weitere unbefristete Zahlen.
Nebenbei: auch die Kirchen selbst wollen eine Ablöse, um aus dieser Dauerdiskussion herauszukommen. Aber natürlich wollen sie eine Entschädigung am oberen Ende des Möglichen.
Die Pressemitteilung zu diesem Thema kann hier heruntergeladen werden.