Großer Handlungsbedarf in Marzahn-Hellersdorf
Heute ist Europäischer Tag des Fahrrades. Das nehme ich zum Anlass, um auf den dringenden Handlungsbedarf für den klimafreundlichen und gesundheitsfördernden Fahrradverkehr hinzuweisen. Wir müssen uns deutlich vor Augen führen, welche Vorteile das Fahrrad für uns hat. Lokale Politik kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, um die Folgen der globalen Klimaerwärmung zumindest einzudämmen.
Abbiegeassistenten für LKW und Ampeln anpassen
Das Fahrradfahren muss aber sicherer werden. Es ist ein Unding, dass wirtschaftliche Erwägungen gegen tote Radfahrende abgewogen werden. Es wäre so einfach, die vielen Abbiegeunfälle zu verhindern. Berlin muss sofort den Abbiegeassistenten verpflichtend machen für LKW und Busse ab einer bestimmten Größe. Zweitens gehört zum sicheren Radverkehr eine Ampelschaltung, die für Fahrräder und Kraftverkehr zu unterschiedlichen Zeiten grün schaltet. Und drittens sollte jede Kreuzung einer Prüfung unterzogen werden. Dabei ist zu klären, was zur Sicherheit für Rad.-, Fuß- und Kraftverkehr umgebaut werden muss.
Drei konkrete Beispiele in der Nachbarschaft
Aus eigener Erfahrung und aus den zahlreichen Bürgerzuschriften weiß ich, wo überall der Schuh drückt. Es gibt buchstäblich unzählige Stellen, die schlicht untragbar sind. Deshalb nachfolgend drei Beispiele
- Die unübersichtliche Wegeführung und Ampelschaltung Hellersdorfer Ecke Gülzower Straße
- der gesperrte Radweg und fehlende Übergänge für Radler*innen Hellersdorfer Ecke Heinrich-Grüber-Straße
- der beim Radfahren gemeingefährliche ‚Kaulsdorfer Galgen‘
Das sind alles Infrastrukturen, die ohne die ausreichende Sicht für den Fahrradverkehr gebaut worden sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Daneben dürfen solche Projekte wie die „Lotta-Nyman-Passage“ aber nicht vergessen werden.
EU und Bundesverfassungsgericht verschärfen Klimaziele
Vor kurzem ergingen Urteile und Entscheidungen, die aus seiner Sicht nicht mit genügender Aufmerksamkeit öffentlich gewürdigt wurden. Die EU verschärfte am 21. April 2021 die ohnehin bereits ehrgeizigen Klimaschutzziele: Das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 von aktuell 40 wurde auf 55 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Das größte Sorgenkind ist dabei der Verkehr. Mehr Radverkehr kann hier helfen. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April entschieden, dass im deutschen Klimaschutzgesetz unzureichend sei. Es fehlten darin ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031. Das Gericht urteilt so, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben würden. Das verletze Freiheitsrechte der jüngeren Generation.
„Vision Zero“ darf nicht Vision bleiben
Die Vision Zero – null Tote auf Berlins Straßen – darf nicht Vision bleiben, sondern muss und könnte in naher Zukunft Wirklichkeit werden. Dieses Ziel lassen wir uns nicht nehmen. Daran müssen wir erinnern. Nicht nur, wenn Europäischer Tag des Fahrrades ist.
Die Pressemitteilung zu diesem Thema ist hier.