Das Bundesinnenministerium ist in Abstimmung mit den Ländern, um den Versand von Personalausweisen möglich zu machen
Auf die Anfrage eines Bürgers habe ich den Senat über die Möglichkeit befragt, amtliche Dokumente über den Postweg zu erhalten.
Einige Dokumente, wie z.B. Strafbefehle, werden bereits mit der Post versendet. Auch der Führerschein lässt sich seit einiger Zeit postalisch zustellen.
Um auch den Versand von Personalausweisen und Reisepässe möglich zu machen, befindet sich das Bundesinnenministerium momentan in Abstimmung mit den Bundesländern. Für den Versand von Personalausweisen muss die bundesrechtlichen Personalausweisverordnung geändert. Da die eID-Komponente des deutschen Personalausweises europaweit gültig ist, muss zudem auf EU-Ebene die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion entsprechend angepasst werden. Für den Direktversand von Reisepässen ist eine Änderung der Passverwaltungsvorschrift in Arbeit. Gegenwärtig weren auch bereits Vertragsverhandlungen mit der zuständigen Bundesdruckerei GmbH geführt.
Die Arbeiten am Versand amtlicher Ausweisdokumente laufen also „mit Hochdruck“. Auch wenn sich noch kein konkreter Termin benennen lässt, soll der Postversand „so früh wie technisch und rechtlich möglich eingeführt“ werden.
Ein sicherer Versand mit der Post erspart den Ämtern und den Bürgerinnen und Bürgern viel Arbeit. Und viel Zeit. Wir brauchen diese Änderung, um wieder einen Schritt zu einer neuen Verwaltung und einer digitalen Verwaltung weiterzukommen. Ich freue mich darauf, meinen nächsten Ausweis per Post zu erhalten.