Am letzten Donnerstag besprachen wir im Plenum neben der Reform des Landeskrankenhausgesetzes auch einen Antrag der FDP-Fraktion. Dieser ist hier zu lesen, die komplette Debatte beim RBB.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Um erst mal das Rankingproblem mit Herrn Rogat auszuräumen: Berlin ist im Smart-City-Index der Bitkom im Jahr 2022 auf Platz 11. Im Teilbereich mag es schlechter gewesen sein, aber in vielen Teilbereichen auch besser.

Es ist Oktober. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Es wird früher dunkel. Es wird kälter. Die Bäume verlieren ihr Laub. Auf manche Dinge kann man sich verlassen. Verlass ist auch darauf, dass die FDP regelmäßig Anträge zum Thema Digitalisierung macht, die zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht sind.

Hier kann ich mir die Entstehungsgeschichte gut herleiten. Man sitzt im Sommerurlaub, es ist August, man kriegt mit, dass München ein Digitalisierungsgesetz macht, und denkt: Ach Mensch! Das können wir in Berlin genauso gut gebrauchen – Bayern verpflichtet jetzt nämlich die Behörden, dem bayerischen Bürger gegenüber digital aufzutreten –, das übertragen wir dann einfach auf Berlin. – Das ist immer noch leichter, als sich selbst Gedanken zu machen.

Liebe FDP-Kollegen! Mir jedenfalls fallen ein paar Unterschiede gegenüber Bayern ein. Der FDP geht es darum, neben dem bundesweiten Onlinezugangsgesetz und dem neuen E-Government-Gesetz ein weiteres Gesetz zu schaffen, dass die Digitalisierung der Berliner Verwaltung regeln soll. Weitere Vorschriften und Regeln sind aber sicherlich das Letzte, was jetzt noch gefehlt hat.

Nach dem FDP-Vorschlag sollen die Bürgerinnen und Bürger digitale Rechte erhalten. Diese Idee ist durchaus sympathisch und auch ideengeschichtlich ausgezeichnet passend zur Marke FDP – leider ebenso, wie eine gewisse Kurzsichtigkeit der FDP bei dem Thema. Nein! Digitalisierung ausschließlich und scheinbar von den Bürgerinnen herzudenken, ist nur auf den ersten Blick sinnvoll.

Wir müssen für eine digitale Infrastruktur innerhalb der Verwaltung sorgen und dabei dann an die Adressaten denken. Der Verwaltungsablauf muss insgesamt digitaler werden.

Dafür sind wir trotz Hürden, Umwegen und Fehlern – das war alles vor meiner Zeit – in Berlin inzwischen auf einem guten Weg.

Mit der kommenden Weiterentwicklung des Berliner E-Government-Gesetzes und mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 wird Rot-Grün-Rot die Verwaltung nachhaltig digitalisieren. Ich glaube, das habe ich so oder so ähnlich auch schon mehrfach an der Stelle gesagt.

Selbstverständlich wird diese Digitalisierung in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Wofür sonst haben wir unsere Verwaltung? Nur deshalb arbeitet hier Rot-Grün-Rot jeden Tag angestrengt, und das seit Anfang der Legislaturperiode!

Dem Vorschlag der FDP kann ich dennoch etwas abgewinnen, Herr Rogat. An der alten Idee, individuelle und digitale Rechte festzuschreiben, können wir gerne gemeinsam weiterarbeiten, aber leider hat die FDP die Chance nicht genutzt, das Ganze einmal ausführlich und ausdrücklich aufzuschreiben.

In dem Antrag steht sehr schwammig zum Beispiel „Gewährleistung der digitalen Handlungsfähigkeit“, und dann, kurz danach, steht, dass dem Senat der Auftrag gegeben wird, es konkret auszuformulieren. Es freut mich total, dass die FDP so viel Vertrauen in den Senat hat, dass der das gut ausformulieren kann, aber wir sind hier der Gesetzgeber im Abgeordnetenhaus, und wir werden uns darum kümmern.

Vielleicht fällt Ihnen und uns in den Ausschussberatungen dann etwas Spannendes ein. Ich bin sehr gespannt. – Ich bedanke mich. Vielen Dank!