In meiner Rede zum Datenschutzbericht 2020 sagte ich, am 26. Januar im Abgeordnetenhaus von Berlin: „Welche Grenzen setzt man zum Beispiel der Berliner CDU und den Schnuller-Nazis von der AfD bei der Frage nach den Namen von Silvester-Chaoten?“ Dieser Ausspruch wurde von der Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses Dr. Bahar Haghanipour als nicht parlamentarisch gerügt. Dazu erkläre ich:
In meiner Rede wollte ich den Wert des Datenschutzes als Grundrecht aufzeigen. Er schützt als solches die Bürgerinnen und Bürger auch vor übergriffigen Abgeordneten, wie von der CDU und der AfD im Falle der vergangenen Silvesternacht. Nach Vornamen von Beschuldigten zu fragen und diese damit in Deutsche erster und zweiter Klasse einzuteilen, steht im klaren Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Dieses regelt eindeutig: Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, egal ob er Klaus oder Achmed heißt. Dieses undemokratische und vorurteilsgeprägte Denken ist vollkommen unpassend für eine weltoffene Metropole wie Berlin. Ebenso wie es auch unpassend zum modernen Deutschland ist, dessen Einwohnerinnen und Einwohner zu einem Viertel einen Migrationshintergrund aufweisen. Um es so deutlich zu sagen: wer Mitmenschen, egal in welchen Kontext, anhand ihrer Vornamen bewertet, handelt rassistisch. Von den Nachwuchs-Nazis der AfD sind wir dies bereits gewohnt. Dass auch die CDU Berlin scheinbar bereit ist, dieses rechtspopulistische Denken zu unterstützen und sich an diesem Schauspiel zu beteiligen, ist mehr als schäbig.