Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) regelt unter anderem, wofür die Polizei in Berlin verantwortlich ist und was sie darf. Die Sicherheit in Berlin, der größten Stadt Deutschlands, ist keine kleine Herausforderung. Berlin ist national und international ein Magnet für unzählige und immer mehr Menschen. Es ist es ganz natürlich, dass dort besonders zu Konflikten kommt, wo sehr viele unterschiedliche Menschen zusammenkommen. Das führt, gemeinsam mit dem technischen Fortschritt, auf vielen Ebenen zu veränderten Anforderungen.
Daher haben sich die Berliner Koalitionspartner CDU und SPD geeinigt, das ASOG zu überarbeiten. Dabei gehen wir in zwei Schritten vor: zuerst verabschieden wir eine „kleine“ ASOG-Novelle mit einigen konkreten und schnell umzusetzenden Verbesserungen. Gleichzeitig arbeiten wir an einer „großen“ Reform, die eine umfassende Modernisierung des Berliner Polizeirechts vorsieht.
Nachdem wir die kleine Reform im zuständigen Arbeitskreis I der SPD-Fraktion, dem ich vorsitze, verabschiedet haben, wurde er zuerst in der Fraktion und dann in erster Lesung im Plenum behandelt. In der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses dieses Jahrs wurde diese nun verabschiedet.
Doch worum geht es eigentlich genau? Die kleine Reform hat fünf Hauptthemen: den Regeleinsatz von Tasern und Bodycams, die Entfristung der Telekommunikationsüberwachung, die Ausweitung der Präventivhaft und neue Parkregeln für Schichtdienstarbeitende.
Neuerungen im ASOG
Doch eins nach dem anderen. Nach einer ersten Erprobung sollen nun alle Berliner Polizist:innen mit sogenannten Distanzelektroimpulsgeräten (umgangssprachlich oft Taser) ausgestattet werden. Meiner Meinung nach konnten wir dazu eine gute Einigung mit der CDU finden. Taser dürfen nur als Alternative zur Schusswaffe eingesetzt werden oder wenn sonst schwere Schäden mit Hiebwaffen zu erwarten wären. Das ist auch richtig: denn auch wenn Taser hilfreiche und im Prinzip nicht tödliche Waffen sind, sind sie nicht ungefährlich. Bei einigen Menschen kann der Gebrauch von Tasern zum Tod führen. Daher gibt Ausnahmen für Schwangere, Kinder und offensichtlich Kranke. Die Schulung der Polizist:innen ist hier also unerlässlich.
Ebenso als Folge eines Pilotprojektes sollen Bodycams in den Regeleinsatz überführt werden. Die Polizei, Ordnungsamtsbeamte und die Feuerwehr und der Rettungsdienst sollen in ihren Fahrzeugen und am Körper angebrachte Kameras nutzen können. Es ist genau geregelt, wann diese aufzeichnen dürfen und müssen – unter anderem, wenn die Polizist:innen sogenannten Zwang anwenden müssen oder sie von den Betroffenen aufgefordert werden zu filmen. So schützen die Bodycams beide Seiten: die Polizei, aber auch die von Polizeimaßnahmen betroffenen Bürger:innen.
Die neue Regelung zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist schnell erklärt: Bisher war die Überwachung von Handys nur zeitlich befristet möglich, jetzt unbefristet. Insgesamt soll die TKÜ in der großen Reform noch umfangreicher überarbeitet werden.
Gute Regelungen für das Präventivgewahrsam
Das Präventivgewahrsam war zuletzt in der Öffentlichkeit ein großes Streitthema: Wie lang soll die Polizei Menschen in Gewahrsam nehmen dürfen – nicht als Strafe oder Abschreckung, sondern nur zum Verhindern konkreter Straftaten. Häufig wurde das Präventivgewahrsam auch als populistische Antwort für die Blockaden der Letzten Generation dargestellt – das war es jedoch aus SPD-Sicht nie. Unsere Linie ist klar: Straftaten gehören bestraft, aber nicht Menschen ohne Gerichtsverfahren für lange Zeit eingesperrt. Auch beim Gewahrsam muss ein Richter die letzte Entscheidung treffen.
Wir konnten im Ergebnis sehr nahe bei dem Beschluss unseres Landesparteitages bleiben: Die Regeldauer des Gewahrsams bleibt bei zwei Tagen. Nur bei schweren zu erwartenden Straftaten kann sie auf bis zu fünf und bei Terrorismustaten auf bis zu sieben Tage verlängert werden.
Die fünfte und letzte Neuregelung betrifft Menschen, die im Schichtdienst arbeiten: Diese sollen nachts kostenlos parken dürfen, auch in den Bereichen der Parkraumbewirtschaftung. Das ist gerade für uns als Außenbezirk wichtig. Eine Krankenschwester, die von der Nachtschicht nach Hause will, kann dafür nicht den ÖPNV nutzen. Sie kann in Zukunft dann kostenlos im Nachtdienst in der Innenstadt parken.
Eine Reform mit Augenmaß
Es ist kein Geheimnis, dass die CDU beim Thema öffentliche Sicherheit einen anderen Ansatz verfolgt als die SPD. Wo die CDU schnell Bürgerrechte einschränken und Kontrollen abschwächen möchte, ist uns ein Austarieren von Sicherheit und Freiheit wichtig. Zudem ist unser Sicherheitsbegriff immer ganzheitlich: Nur mit sozialer Sicherheit kann innere Sicherheit erreicht werden. Trotz dieser unterschiedlichen Ansichten bin ich sehr zufrieden mit den Ergebnissen unserer Verhandlungen mit der CDU. Auch dank der von unserer Senatorin Iris Spranger geführten Innenverwaltung konnten wir eine Reform mit Augenmaß und klugen Änderungen angehen.