
Ich hoffe, dass die AfD mit dem Eilantrag gegen das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) den Fortgang nicht zu lange blockiert. Erst wenn es im Verfahren weitergeht, können von den zuständigen Stellen Schlussfolgerungen aus dem Gutachten gezogen werden. Je eher das geht und dieser Schwebezustand beendet werden kann, desto besser für die Demokratie. Die politische Entscheidung darüber, ob ein Verbotsverfahren angestrebt wird, sollte daher bis Ende des Jahres fallen.
Weil es gerade nicht zwingend ist, dass nach dem vorliegenden Gutachten ein Verbotsverfahren auch tatsächlich folgt, müssen die Organe, denen das Initiativrecht zur Einleitung eines entsprechenden Verbotsverfahrens obliegt, die Situation bewerten. Dieser Schritt kann und sollte jetzt schon vorbereitet werden. Hierzu sollten diese Organe, der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, eine Strategie entwickeln, um beim Verfahrensfortgang schnell zu reagieren. Eine längere Hängepartie ist dann nicht mehr zu akzeptieren.
Das bedeutet weder, dass ein Verfahren zwingend eingeleitet werden muss – das BfA hatte bei seinem Gutachten einen anderen Maßstab anzuwenden, als es bei einem Antrag auf Parteiverbot der Fall ist – noch, dass ein Verfahren unbedingt folgen muss.
Auf Grundlage der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und einer rechtlichen Einschätzung über die Aussichten des Verfahrens ist eine politische Entscheidung notwendig. Dabei können jedoch die Erfolgschancen nur einen Teil der Überlegungen darstellen. Eine 100-prozentige Sicherheit kann gerade nicht erwartet werden – Unwägbarkeiten bleiben immer vorhanden. Das müssen die drei Organe anerkennen und dennoch entscheiden.
Folgen eines möglichen Scheiterns eines Verbotsverfahrens
Ich verstehe die Sorgen aller, die bei einem Scheitern des Verbotsverfahrens eine Stärkung der AfD befürchten. Die AfD könnte ein Urteil des BVerfG gewissermaßen als Gütesiegel vor sich hertragen und ihre Politik damit vor Kritik schützen. Ich glaube jedoch, dass auch breite Teile der Bevölkerung die Frage geklärt haben möchten und die zuständigen Stellen hier gerade Rückgrat beweisen müssen. Ein Zaudern wird nichts helfen.
Eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wäre die einzige Option, den derzeitigen Schwebezustand zu beenden.
Parteienverbot als Ultima Ratio
Es ist dabei richtig, dass ein Parteienverbot nur das letzte Mittel zum Schutz einer Demokratie sein darf. Die Wahlmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden, darf niemals leichtfallen. Doch als wehrhafte Demokratie steht der Bundesrepublik dieses Instrument zur Selbstverteidigung zur Verfügung. Das bedeutet nicht, dass die AfD nicht weiterhin politisch bekämpft und gestellt werden kann und sollte. Doch aus den Lehren unserer Geschichte haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes entschieden, dass das nicht immer ausreichend ist und uns das scharfe Schwert des Parteienverbots an die Hand gegeben. Das sollten wir respektieren und nutzen