Symbolbild für Digitale Gerichtssäle: Justitia in einer Videokonferenz

Ausdruck zeitgemäßer und flexibler Justiz: 72 % aller Berliner Gerichtssäle sind digital nutzbar

Als Sprecher für Digitalisierung, Datenschutz und Recht habe ich auf das Thema der Digitalisierung der Berliner Gerichte ein besonderes Augenmerk gerichtet. Unsere voranschreitenden technischen Möglichkeiten bieten großes Potenial auf allen Ebenen. Die Anzahl der digital ausgestatteten Berliner Gerichtssäle kann sich sehen lassen. Das ist für mich ein Ausdruck zeitgemäßer und auch bürgernaher Verfahrensgestaltung.

Auf meine schriftliche Anfrage vom 07. November 2023 teilte der Senat mit, dass 238 von 329 Berliner Gerichtssälen technisch die jeweils einschlägigen prozessrechtlichen Voraussetzungen zur Ermöglichung von digitalen Verhandlungen erfüllen. 14 Gerichte haben sogar alle ihre Gerichtssäle digital ausgestattet, viele weitere Gerichtssäle werden in den kommenden Jahren folgen.

Seit der Einführung haben bislang über 1.000 digitale Gerichtsverhandlungen bei dem Sozialgericht, dem Arbeitsgericht Berlin sowie dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stattgefunden. Das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Berlin sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit führen keine Statistik darüber. Doch auch dort dürften in den vergangenen Jahren vermehrt digitale Verhandlungen durchgeführt worden sein.

Das Angebot der digitalen Gerichtsverhandlungen wird von der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, Sachverständigen, Klägerinnen und Klägern sowie weiteren Verfahrensbeteiligten durchweg als hilfreich empfunden.

Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt ein umfangreiches Datenschutzkonzept vor, das unter anderem den Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht.

Die Digitalisierung von Gerichtssälen bedeutet eine große Zeitersparnis und (Arbeits-)Erleichterung für alle Beteiligten. So gibt es an den Gerichten etwa deutlich weniger Einlasskontrollen, Verzögerungen und Anfahrtswege der Verfahrensbeteiligten werden reduziert. Auch Menschen mit besonderen körperlichen Bedürfnissen können ohne Erschwernisse und Barrieren an den digitalen Verhandlungen teilnehmen.

Die Digitalisierung der Justiz wird im Laufe der nächsten Jahre weiter voranschreiten, denn bis zum 01. Januar 2026 muss sowohl die Aktenführung in der Justiz elektronisch sein als auch flächendeckende hybride oder vollständig digitale Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.